Schilddrüsenhormonpräparate dürfen in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden
Hallo,
der G-BA hat beschlossen, dass Schilddrüsenhormonpräparate in der Apotheke (z.B. wg Rabattverträge) nicht mehr ausgetauscht werden dürfen und auf die Substitutionsausschlussliste (§ 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V) gesetzt.
Wenn der Arzt ein bestimmtes Schilddrüsenhormonpräparat verschreibt (und dies sollte er wg der unterschiedlichen Bioverfügbarkeit der Schilddrüsenhormone), dann muss die Apotheke auch dieses Schilddrüsenhormonpräparat abgeben, und darf dies nicht durch ein anderes Präparat ersetzen.
Dies betrifft nicht nur die einzelnen Rabattverträge, sondern auch z.B. wenn ein Hersteller Engpässe bei der Lieferung hat. Dies ist auch gut so, weil dann Arzt und Patient wissen, dass ein Präparatwechesel vorgenommen wurde, und die Schilddrüsenwerte nach 6-8 Wochen kontrolliert werden müssen.
Als Patientenvertreter habe ich an den Beratungen teilgenommen und mich für diese Regelung eingesetzt.
Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Dezember 2014 in Kraft.
Beschlusstext und Tragende Gründe sind auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2066/
Zur Presseerklärung des G-BA:
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/554/
Viele Grüße
Harald
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Super, Harald! Dein Einsatz hat sich gelohnt! :daumen:
Prima!
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Vielen Dank! Als ich 2009 hinzu kam, habe ich ein Statement zur Forderung nach Abschaffung der Rabattverträge für SD-Hormone aus dem Jahr 2008 gefunden, das noch bei den Dokumenten abrufbar ist.
Man sieht, dass manchmal alnger Atem erforderlich ist aber auch, dass man damit letztlich auch Erfolg haben kann.
Für mich auch ein Hinweis, dass wir uns weiterhin bei gesundheitspolitischen Fragen engagieren sollten, auch wenn mir bewusst ist, dass unsere Resourcen beschränkt sind.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Großartig!!! :box: :dancing: :clap: :clap: :clap:
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Hallo Harald,
vielen Dank für Deinen Einsatz !!!!!!
Grüße
thea
Hallo Harald,
das ist ja eine super Nachricht. Auch ich sage Dir vielen Dank für Deinen immerwährenden Einsatz für uns alle. :friend:
LG Caro
Super Erfolg – danke.
Diese Info habe ich gestern von der Arzthelferin auch erhalten. Super… mal sehen ob es bei den Apotheken funktioniert.
Ein gutes Zeichen zu kämpfen – auch wenn es lange dauert – es lohnt sich!!! :flower2:
Hallo,
ich wurde heute mal wieder in meiner Apotheke darauf hingewiesen, dass man, ohne dazu verpflichtet zu sein, mir genau die verordneten SD-Hormone herausgebe.
Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass der oben veröffentlichte Beschluss erst dem BMG zur Prüfung vorgelegt werden muss und erst nach Nichtbeanstandung in Kraft tritt. Folgt man dem Link zum GBA steht dort, dass die Liste noch nicht in Kraft ist.
Gibt es Erkenntnisse, wann mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist?
LG
Entchen
Toll – Super Erfolg
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Guß
Urmel
Vielen Dank für Deinen Einsatz!!
Ich bin sehr froh darüber, da ich ständig Theater in meiner Stamm Apotheke deswegen habe.
Dann ist dies nicht vorrätig, kann ich Ihnen das von einer anderen Firma geben usw.
Das hört ja jetzt zum Glück auf.
Liebe Grüße aus NRW
Köpfchen
Ich habe die Info gestern an meine Apotheke weitergeleitet!
Danke für die Mühen!
Diese Aktion hat mich auch dazu veranlasst Eurem Verein beizutreten!
Hallo,
mein Apotheker bestand letzte Woche darauf, dass das noch nicht gültig sei. Zum Glück hatte ich vorsichtshalber auf das aut idem-Kreuz geachtet.
Wo im Netz stellt man denn wohl fest, wann es Gesetz wird? Hier vielleicht:
http://www1.bgbl.de/
Der „Bundesanzeiger“ ist hier glaub ich nicht zuständig…
Viele Grüße
Frauke
Hallo Frauke,
Deine Frage kann ich auch nicht beantworten, aber schon immer hatten Apotheker die Möglichkeit,aus den gleichen Gründen, aus denen Ärzte das auf idem Kreuz setzen dürfen, die Abgabe des gewohnten Präparates zu begründen. Meine Apotheke jedenfalls sah darin bei einem vergessen Kreuz kein Problem, u.nd meine Nichte, selbst Apothekerin, hat mir diese Möglichkeit bestätigt.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Hallo Karl,
ja, das hat mir auch schon mal jemand erklärt. Wegen „pharmazeutischer Bedenken“ heißt das dann. Das setzt natürlich einen sehr informierten Apotheker voraus.
Viele Grüße
Frauke
Hallo,
also der Beschluss des G-BA wurde durch das Bundesministerium mit Schreiben vom 24.11.2014 nicht beanstandet.
Es kann also nicht mehr lange dauern, bis der Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, und damit gültig ist.
Viele Grüße
Harald
25 Jahre – Ohne Schilddrüse leben – Überblick unserer Veranstaltungen
Herbsttreffen und Symposium in Augsburg
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Hallo,
der Beschuss wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Dezember 2014 in Kraft :clap:
Viele Grüße
Harald
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:flower: Frauke
Hallo,
auf einem Apothekerblog gab es eine lebhafte Diskussion über diesem Beschluss und darüber, wie er zu interpretieren sei.
Klar ist, dass ein bestimmtes Präparat abgegeben werden muss, wenn dies explizit vom Arzt rezeptiert wurde. Klar war auch, dass es dazu nicht mehr eines non aut idem Kreuzes bedarf.
Nicht klar und kontrovers war jedoch, was zu geschehen hat, wenn nur der Wirkstoff und die Dosierung angegeben ist, also z.B. 125µg Levothyroxin und der Patient schon länger auf ein bestimmtes Präparat eingestellt ist.
Es kann ja z.B. sein, dass jemand auf ein Rabbatpräparat seiner Kasse eingestellt ist, was ihm auch bisher immer automatisch abgegeben wurde und daher bisher vom Arzt nicht explizit mit Namen verordnet wurde. Wenn dann die Kasse den Rabattpartner oder der Patient die Kasse wechselt und weiterhin nur der Wirkstoff und die Dosierung auf dem Rezept angegeben sind, müsste theoretisch zum anderen Rabattpräparat gewechselt werden. Einige waren nun der Meinung, dass dies nach der neuen Lage in Zukunft auf jeden Fall so gemacht werden muss und der Apotheker keine Möglichkeit mehr hätte wg. pharmazeutscher Bedenken weiterhin das Präparat abzugeben, auf das der Patient eingestellt ist.
Hat jemand eine Idee, wie es sich in diesem theoretischen Fall verhält oder wie man das herausfinden könnte?
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Hallo,
also weiß ja nicht, ob der geschilderte Fall überhaupt (noch) vorkommen wird.
Im Sinne des Gesetzes und des Beschlusses ist ganz klar, es soll kein Präparatwechsel ohne Wissen des Arztes stattfinden.
Es sollte in einem solchen geschilderten Fall, für den Apotheker doch wohl möglich sein, mit der Arztpraxis dann telefonisch eine Rücksprache zu halten.
Finde diese Diskussion der Apotheker doch recht merkwürdig.
Der G-BA hat heute auch eine Gegen-Pressererklärung zu einer der Apotheker herausgegeben, in der diese sich beklagen, das ganz würde sehr kurzfristig für sie kommen:
Substitutionsausschluss: Kritik der Apothekerschaft nicht nachvollziehbar (Pressemitteilung 16.12.2014)
Viele Grüße
Harald
Die gute Nachricht des Tages, sogar des Jahres!
Vielen Dank an Harald und an alle anderen die sich dafür eingesetzt haben!!
Huhu
ich hatte gestern den Fall das meine Apotheke auf einen Re-import bestand und das dies von meiner Krankenkasse so gewünscht sei. Es sei diesslebe Firma und derselbe Wirkstoff usw.
Nun bin ich aber immernoch in der Einstellungsphase und sehr ängstlich, depressiv und habe sowieso angst vorm Tabletten schlucken. Zumal ich vor kurzem eine Doku gesehen habe indenen die gezeigt wudre das die Re-Importe oft gefälscht sind und die Dosierungen viel zu niedrig und schwankend sind.
Ich habe dann vehement auf das originalprodukt bestanden und die Apothekerin meinte das sie schon irgendwie vor der Kasse begrpünden werden kann. Habe jetzt mein Produkt bekommen (hoffeb ich) müsste ja ionst reimport oder so draufstehen schätze ich.
Hätte die Apothekerin auch auf den Re-Import bestehen können weil es ja diesselbe Firma ist bzw sein soll?
LG Desinora
Re-Importe sind Medikamente die in Deutschland produziert wurden und danach ins Ausland verkauft wurden.
Da sie im Ausland billiger angeboten werden, kauft man die dann dort und bietet sie hier einfach günstiger an.
Also alles gut, es sind die gewünschten Medikamente von der gewünschten Firma in Deutschland produziert!
ok Dankeschön für die Information
Guten Morgen,
danke für den Hinweis. Hatte ich nicht gewusst.
LG Horst36