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Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

| Beitrags-ID: 234415

Bundesgesundheitsministerium:

Bei rezeptpflichtigen Medikamenten richtet sich die Höhe der Zuzahlung nicht mehr nach der Packungsgröße. Sie zahlen von nun an bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 10 Prozent des Verkaufspreises dazu, jedoch höchstens 10 Eu-ro und mindestens 5 Euro. Ein Beispiel: An einer Arznei für 75 Euro beteiligen Sie sich mit 7,50 Euro ? nämlich 10 Prozent des Preises. Kostet ein Medikament 200 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro.

BMGS (8.1.04)
Die Schilddrüsenhormone (L-Thyroxin und Thybon) sind relativ billig, so dass auch bei 100 Packungen, die Zuzahlung je nur 5 Euro beträgt.

Viele Grüße
Harald

Elfe
Nutzer*In
pap. SD-CA 04.2003 und Hashimoto

Antwort auf: Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

| Beitrags-ID: 262401

Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ein verschreibungspflichtiges Mittel unter der 5 Euro Marke liegt. Muß man dann dennoch 5 Euro bezahlen oder den realen Preis des Produktes. Ich habe z.Zt. nämlich auch die 25 µg L-Thyroxin und da kosten 100 Stück z.B. 4,36.
:?: :?:
Armer Harald, jetzt mußt Du mit unseren Beiträgen und Fragen auch noch die Gesundheitsreform ausbaden, sorry! 😥
Lieben Gruß
Elfe

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

| Beitrags-ID: 262402

Hallo Elfe,

laut einem Bericht im Fernsehen, haben so nebenbei die Apotheken die Preise für die Medikamente „sicherheitshalber“ mal erhöht. Laut dieser Reportage sind die Apotheken die wahren Gewinner der Gesundheitsreform.

Nur zu dumm, das mit der Einführung der Barcodekassen auf meinen Medikamenten schon seit geraumer Zeit keine Preise mehr draufstehen. So kann ich das leider nicht vergleichen.

Mit Sicherheit werde ich mich aber jetzt in Internet nach Versandhandel für Medikamte umschauen. Mal schaun ob ich da mein Calcium günstiger bekomme als in der Apotheke. Allerdings habe ich mich noch reichlich mit Calcium eingedeckt.

Viele Grüße

Stefan

Elfe
Nutzer*In
pap. SD-CA 04.2003 und Hashimoto

Antwort auf: Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

| Beitrags-ID: 262404

Hallo Stefan,

tja, an die Möglichkeit habe ich ja nun auch nicht gedacht. Wahrscheinlich haben die Pharmakonzerne vorab die Preise auch gleich noch erhöht, wobei das eigentliche Ziel der ganzen Sache doch auch eine Preisreduzierung sein sollte… lt. der Politiker.
Nun, das Gemecker wird uns wohl leider nicht wesentlich weiter bringen, aber es befreit ja manchmal ungemein.
Die Preise stehen ja nur noch selten auf den Packungen. Bei meiner Hausapotheke habe ich allerdings eine Kundenkarte und kann mir am Ende des Jahres eine Gesamtquittung ausdrucken lassen, sogar aufgeteilt in Rezeptzuzahlungen für die Kasse und als Komplettdruck für die Steuer.
Ansonsten laß ich mir generell eine Quittung mitgeben. So behält man noch ein wenig die Kontrolle!
Vielleicht sollte ich mich aber auch mal nach den Möglichkeiten der Internetapotheken erkundigen…
Es grüßt
Elfe

Antwort auf: Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

| Beitrags-ID: 262403

Hallo,
die Internetapotheke wurde auch schon diskutiert.
siehe Bezug von L-Thyroxin
Viele Grüße
Harald

Anonym
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