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BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272182

Hallo Pilar,
Nein musst du nicht angeben selbst wenn du danach gefragt wirst, es sei denn deine Behinderung würde dich bei der Ausübung deiner Tätigkeit hindern. Dann bekommst du aber 5 Tage Sonderurlaub nicht, den Steuervorteil kannst du bei der Steuererklärung geltend machen.
Bei großen Firmen und selbstverständlich im Öffentlichen Dienst ist es sinnvoll die Schwerbehinderung anzugeben.

Ich wünsche dir viel Glück
BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit