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Antwort auf: Studie Vandetanib (ZD6474) bei medullärem SD-Krebs

| Beitrags-ID: 280035

Liebe Lydia,

die ganz praktische Frage, wie komme ich an ein Medikament, das noch in der Studien-Phase ist, wird in der FAQ: Studien zu selten Erkrankungen (Orphanet) beantwortet.

Hinter dem Begriff ‚Zulassung‘ verbergen sich ganz verschiedene Dinge:

  • Zulassung als Arzneimittel – Unbedenklichkeit; hier wird vor allem geklärt und geprüft, ob das Mittel nicht etwas Gesundheits schädlich ist. Also nicht die Frage, ob es positiv wirkt ist wichtig, sondern dass es nicht schädlich ist. Zuständig ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) . Das Institut soll zwar offiziell auch die Wirksamkeit prüfen, dies spielt in der Realität kaum eine Rolle.
  • Kassenzulassung; hier geht bzw. soll es um die Frage gehen, ob ein Arzneimittel eine positive Wirkung hat, so dass das Mittel auch durch die Krankenkassen bezahlt wird. Zuständig ist hier der Gemeinsame Bundesausschuss (GB), dies ist ein Gremium, das zu gleichen Teilen aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen besetzt ist. Ein Patientenvertreter hat nur ein Rederecht, kein Stimmrecht. Ein sehr undurchsichtiges Gremium. Z.B. bei der PET gibt es ja schon sehr lange Hinweise, dass sie beim nicht-jodspeichernden Schilddrüsenkrebs gute Dienste bei der Erkennung von Metastasen leistet, dennoch hat der GB immer noch nicht entschieden, dass die PET eine Kassenleistung beim nicht-jodspeichernden Schilddrüsenkrebs ist (siehe Forderungen des Vereins).

Viele Grüße
Harald