Hallo Martina,
wenn Du Calcimagon auf Rezept erstattet kriegst, bist Du ein echter Ausnahmefall. Das ist nämlich nicht apothekenpflichtig und damit definitiv für Kassen auch mit Rezept nicht erstattungspflichtig.
Hallo Engelchen,
wenn der Arzt ein bestimmtes Feld im Rezept ankreuzt, muss die Apotheke auch ein Präparat geben, für das sie keinen Rabattvertrag hat. Davon hat der Arzt laut DAK auch keine Nachteile!
Viele Grüße
Frauke