Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%).
Das gilt nur, wenn man Sd-Krebs hatte.
In der Regel richtet man sich nach einer Tabelle (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht).
Hier ein Auszug:
„Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.“
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdEGrad während dieser Zeit- nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall 50% – sonst 80%
Peter