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Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299275

Hallo Peter,

es stimmt zwar, wie Birgit geschrieben hat, dass der Schwerhindertenausweis zunächst immer nur für 5 Jahre ausgestellt wird mit sog. Heilungsbewährung. D.h. wenn nach diesen 5 Jahren kein Rezidiv aufgetreten ist, wird der Grad der Behinderung zurückgestuft. Aber es ist auch so, dass die 5 Jahre Heilungsbewährung erst dann anfangen zu laufen, wenn der Krebs bzw. die Metastasen vollständig entfernt wurden, d.h. wenn eine Radiojodtherapie nachweislich erfolgreich war, was ja bei Deiner Bekannten noch gar nicht der Fall ist. Daher würde sie wohl auf jeden Fall noch jetzt eine Schwerbehinderung von 80% für mindestens 5 Jahre zugesprochen bekommen, weil ja Lymphknoten mit betroffen sind.
Die Anerkennung kann im Prinzip nur der Betroffene selbst beantragen, aber natürlich kann man sich dabei helfen lassen. Eine gute Idee wäre vermutlich, den Sozialdienst der Klinik, wo die erneute Radiojodtherapie durchgeführt wird, in Anspruch zu nehmen. Die Sozialdienste kennen sich im Allgemeinen mit diesen Dingen aus.
Zum Thema Beantragung eines Schwebi-Ausweises gibt es hier auch einen längeren Beitrag, in dem auch noch Verweise auf verschiedene weiterführende Seiten enthalten sind.
Thema:
FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
.
Im Notfall kann man sich auch an das zuständige Versorgungsamt wenden und sich dort bei der Beantragung helfen lassen. Am einfachsten dürfte es aber wie gesagt mit dem Sozialdienst der Klinik gehen.

Viele Grüße und viel Erfolg
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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