Jeder gesetzlich Versicherte bekommt doch eine Kur.
Hallo Küstenfee,
also das ist ein Märchen! Selbst nach Krebs werden Kuren oder Anschlußheilbehandlungen immer mal wieder abgelehnt. Wir empfehlen dann meist, Widerspruch einzulegen.
Wie es beamtenrechtlich ist, weiß ich nicht. Vielleicht liegt es einfach daran, daß eine „einfache“ SD-Op nicht als Indikation für eine Kur zählt? Dann hättest Du aber bei einem Widerspruch womöglich Erfolg damit, daß es sich bei Dir um einen Zweiteingriff handelt.
Viele Grüße von Alba