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Antwort auf: Treffen der GruppenleiterInnen der SHG Schilddrüsenkrebs

| Beitrags-ID: 308793

Hallo,

es gab die Anregung einen weiteren Programmpunkt für das Treffen aufzunehmen:

  • finanzielle Förderung der lokalen SHG nach §21c SGB V

um vor allem die „Schildkröten“ darin zu unterstüzen SHG zu werden, die dann auch finanziell durch die Krankenkassen nach §21c SGB V gefördert werden können.

Finde dies eine gute Anregung und habe diesen Programmpunkt daher gerne aufgenommen.

Da die Förderbedingungen auf ördtlicher Ebene zum Teil recht verschieden sind, ist es vielleicht gut, wenn sich der ein oder andere GruppenleiterIn, der/die eine finanzielle Förderung seiner Gruppenarbeit anstrebt, dies uns vorher mitteilt, so dass wir dann am konkreten Beispiel aufzeigen, was man beachten muss, um eine solche Förderung zu bekommen.

Hier eine kleine Liste damit ihr eine Vorstellung bekommt, was an Tätigkeiten Eurer Selbsthilfegruppe durch die Krankenkassen eventuell gefördert werden kann:

  • Anschubfinanzierung
  • Porto- und Telefonkosten (z.B. für die Kontaktperson)
  • Miet- und Nutzungskosten von Räumen für die Gruppentreffen
  • Druck- und Kopierkosten, Infotische und anderes Material
  • Büromaterial
  • Literatur zum Gruppenthema für die Gruppenarbeit
  • Kosten für selbst durchgeführte Veranstaltungen
  • Fahrgelder (Krankenbesuche o.ä.)
  • Einrichtungskosten bei Gruppen mit eigenen Räumen
  • Aufwandsentschädigungen für gelegentlich hinzugezogene Fachleute (z.B. Ernährungsberatung, Yoga)
  • Teilnahme von einzelnen Gruppenmitgliedern an Fortbildungsveranstaltungen.

mehr dazu auch in der FAQ-Hilfe Wie organisiere ich ein/e lokale/s Treffen/Gruppe?

Viele Grüße
Harald