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Antwort auf: FAQ: rhTSH – Wann ist die Unterfunktion vermeidbar?

| Beitrags-ID: 314703

Hallo,

was Sönnchen scheine! oben schreibt ist richtig!!!!

Man muss unterscheiden zwischen:

  • dem therapeutischen Einsatz, wo es um die Vernichtung von Krebszellen in Metastasen geht
    = therapeutische RIT
    und
  • der Entfernung von Schilddrüsenrestgewebe, der Ablation
    = ablative RIT .

Im EMA-Text zu rhTSH =Thyrogen geht es immer nur um die Ablation, und auch bei Dir dkr ging es um die Entfernung von Restgewebe.

Würden bei Dir dkr per TG oder per Szintigramm nach der ablativen RIT Metastasen entdeckt, dann könnte rhTSH nicht so ohne weiteres eingesetzt werden, weil es keine Zulassung hat für eine therapeutische RIT hat

Keine Zulassung bedeutet, dass es noch keine ausreichende Studie gibt, die zeigt, dass rhTSH bei der Bekämpfung von Metastasen genauso gut ist oder besser ist wie die RIT in Schilddrüsenunterfunktion.

rhTSH wird jedoch auch jetzt schon bei der therapeutischen RIT zur Bekämpfung der Metastasen eingesetzt, wenn der allgemeine Gesundheitszustand der Patienten sehr schlecht ist, und man ihnen keine RIT mit Unterfunktion zumuten möchte oder kann.

Bis zu diesem Jahr konnte Thyrogen nur für ablative RIT eingesetzt werden, wenn nach der Operation der Status M0 war (also wenn keine Ferntmetastasen vorlagen). Seit diesem Jahr kann Thyrogen auch eingesetzt werden für die ablative RIT, wenn der Status Mx ist (=Fernmetestasen nicht bekannt)

siehe EMA: Erweiterte Zulassung für rhTSH (Thyrogen).

Hoffe ich konnte die osterliche Verwirrung wieder beseitgen.

Viele Grüße und schöne Ostern
Harald