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Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316256

Hallo kelli,

„auskennen“ ist vielleicht etwas übertrieben. Ich sitze als Ehrenamtlicher Richter beim Hamburgischen Sozialgericht, da bekommt man so einiges mit.

Zu deinen Fragen:

Meinst Du, es hat Sinn, es nochmal irgendwie zu versuchen?

Ja! Bloß nicht von einer Ablehnung beeindrucken lassen.

Ist es wichtig, das der behandelnde Arzt das unterstützt?

Ja! Sogar sehr wichtig.

Ohne deine Werte und deine Lebenssituation zu kennen, denke ich, dass zumindest ein Schwebi-Antrag Sinn macht. Oder hast Du den schon?

Du solltest dir von deinen behandelnden Ärzten (geh ruhig mal zum Nephrologen wegen deiner Nieren, zum Endokrinologen wegen deines Hypoparas und zum Augenarzt wegen eines evtl. Grauen Stars; wenn nicht sowieso schon geschehen) und sammle Atteste. Diese sollten nicht nur bescheinigen, dass Du an bestimmten Krankheiten leidest, sondern auch, wie sich die Krankheit auf deine Lebenssituation auswirkt. Z.B. kann Calciummangel jemanden arbeitsunfähig und auch unfähig zur Teilnahme am täglichen Leben machen.

Das alles reichst Du mit dem Antrag ein. Der wird dann vermutlich abgelehnt. ;) Das liegt daran, dass die Behörden angewiesen sind, so wenig Anträge wie nur irgend möglich zuzulassen, weil das den Staat dann Geld kostet (z.B. Rente).

Der Ablehnung widersprichst Du. Wieder mit neuen Attesten, die Bezug nehmen auf die Begründung der Ablehnung. Nun hängt es ein wenig von dem jeweiligen Mitarbeiter ab. Wenn Du Glück hast, wird dem Widerspruch stattgegeben. Wenn nicht, solltest Du Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Dazu solltest Du aber einen Anwalt haben. Während die Klage vor dem Gericht nichts kostet (zumindest in HH und SH), musst Du den natürlich bezahlen – sofern Du nicht im Sozialvernad oder einer Gewerkschaft Mitglied bist. Es geht auch ohne Anwalt, aber wenn man sich nicht auskennt, ist es schon besser mit.

Das Sozialgericht wird einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der dich untersucht. Die Richter sind wirklich objektiv, aber an Gesetze und Entscheidungen der Landes- und des Bundessozialgerichts gebunden.

Ich kann dir nicht garantieren, dass ein Antrag Erfolg hat. Aber wenn Du nichts beantragst, bekommst Du auch nichts.

Viel Erfolg! Lass mich wissen, wenn ich dir weiter helfen kann. Und um dir Mut zu machen: Ich kenne eine Patientin, die ebenfalls schwer einstellbar ist, Nierenprobleme und „noch ein bißchen mehr“ hat. Ihre EU-Rente ist durch und einen GdB von 50 hat sie auch. Aber das kam auch nicht nach einem Antrag.

Viele Grüße,
Tuvok

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

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