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StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316264

Hallo,

Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich muss da noch etwas klarstellen.
Ich habe inzwischen einen GdB von 90 mit Kennzeichen G (aber nicht wegen der SD).

Mit diesem GdB und G kann ich bei der Schwerbehindertenstelle (in meinem Fall beim Landkreis) eine Zusatzmarke zum Schwebi-ausweis beantragen. Diese Jahresmarke kostet inzwischen 80 Euro (40 Euro für ein 1/2 Jahr).

Und jetzt kommt es:
Mit dieser Marke kann ich in ganz Deutschland den ÖPNV kostenlos nutzen. Nicht nutzen darf ich damit IC und ICE (die weissen Züge). Das liegt daran das die Bahn für IC und ICE keine kommunalen Zuschüsse erhält.
Ich nutze diese Möglichkeit jetzt schon über 2 Jahre.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html

Alternativ zu der Wertmarke kann man sich 50% der Kfz-Steuer ermäßigen lassen. Dazu darf das Fahrzeug dann aber nur noch für die Belange des Behinderten genutzt werden.

Kostenlose ÖPNV-Nutzung und Steuermäßigung gleichzeitig bekommen nur Schwerbehinderte mit „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert – sprich Rollstuhlfahrer)

Zur Berechnung des GdB gibt es keine festgelegte Regelung. Eine Fachanwältin für Schwerbehindertenrecht hat das mal so erklärt: Es ist in den meisten Fällen so, das die schlimmste Behinderung voll angerechnet wird, die 2.Behinderung zur Hälfte und die 3.Behinderung nur noch zu einem Drittel.
Beim Antrag ist immer wichtig das aufzuführen was man NICHT mehr kann. Und dann darf das auch keine vorübergehende Behinderung sein.
Von meinem Hausarzt habe ich auch noch die Empfehlung erhalten im Antrag anzukreuzen, das der Hausarzt NICHT über alle Befunde informiert ist. Das Amt macht es sich sonst einfach und schreibt nur den Hausarzt für eine Stellungnahme an. Und wenn man von einem Facharzt zu einem anderen Facharzt weiterüberwiesen worden ist, dann kennt der Hausarzt die Befunde u.U. nicht.

Das der Schwebi-Ausweis beim ersten Mal angelehnt wird, ist fast normal. Ein Einspruch kostet nix. Oft befasst sich erst dann ein Arzt mit dem Antrag.
Dann kann man auch noch vor dem Sozialgericht klagen. Das Gericht beauftragt dann einen Arzt aus den ganzen Unterlagen ein gerichtsfähiges Gutachten (besondere Formalitäten) zu erstellen. Und an diesem Gutachten wird sich das Gericht mit seinem Urteil immer orientieren.

Viele Grüsse
Stefan

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