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Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 321694

Hallo Maria,

in diesem speziellen Fall hat die Frage ja einen Zweck im Sinne des Arbeitnehmers (bringt Punkte bei der Sozialauswahl, da ja Kündigungen offenbar unumgänglich sind). Insofern wäre es auch im eigenen Interesse des AN die Frage wahrheitsgemäß zu beantworten, da er dadurch seine Stellung nur verbessern kann. Das Integrationsamt hätte in diesem Fall (Insolvenz) der Kündigung vermutlich sowieso zustimmen müssen, wenn der AN nicht durch die Sozialauswahl geschützt worden wäre. Er hätte dann also seinen Arbeitsplatz nachträglich sowieso verloren. Hingegen wäre er vermutlich von einer Kündigung verschont geblieben, wenn er die Frage wahrheitsgemäß beantwortet hätte, sodass sich die Frage der Zustimmung durch das Integrationsamt gar nicht erst gestellt hätte.

Die Urteilsbegründung hebt auch ausdrücklich auf diesen Spezialfall ab, da die Frage nach der Schwerbehinderung gerade deshalb zu stellen war, damit sich der Insolvenzverwalter rechtskonform verhalten konnte (Berücksichtigung des Schwerbehindertenstatus bei der Sozialauswahl), was ohne diese Frage und eine wahrheitsgemäße Antwort darauf nicht möglich gewesen wäre. Ich vermute, diese Frage wäre auch in anderen Fällen, ohne Insolvenz, zulässig, wo ein geplanter Arbeitsplatzabbau mit Sozialplan durchzuführen ist. Dabei dürften Schwerbhinderte aber gerade wegen ihres Schwerbehindertenstatus durch den Sozialplan geschützt sein.

Wie ich oben angeführt habe, gibt es ja durchaus auch weitere Fälle, in denen dem AG ein (teilweise eingeschränktes) Fragerecht und eine wahrheitsgemäße Antwort zusteht, insbesondere, wenn die Art einer Schwerbehinderung den Einsatz an einem bestimmten Arbeitsplatz unmöglich machen oder unzumutbar einschränken würde, aber eben nur dann. Eine allgemeine Frage nach der Schwerbehinderung dagegen ist eben nicht erlaubt bzw. darf auch wahrheitswidrig beantwortet werden.

In der Praxis dürften diese Ausnahmen, insbesondere im Falle von Krebserkrankungen, aber relativ selten greifen.

Viele Grüße
Karl