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Kathrin88
Nutzer*In
Pap. SD-Ca

Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 321695

Hallo,

verstehe ich das richtig, der Arbeitgeber (egal ob derzeitiger oder künftiger) darf nach der Schwerbehinderung nicht fragen?
Und ggf. könnte man die Unwahrheit sagen, solange man nicht in der Tätigkeit eingeschränkt ist durch die Krankheit?

Ich arbeit derzeit im Büro, da bin ich ja nicht irgendwie eingeschränkt durch die Diagnose.

Wie ist das z.B. im öffentlichen Dienst, da hätte der Arbeitgeber ja durch meine Schwerbehinderung sozusagen eine Vergünstigung, da man hier ja eine gewisse Quote Schwerbehinderter einstellen muss.

Sollte ich in so einem Fall meine Behinderung nicht angeben, obwohl der AG hier einen Vorteil hätte, drohen mir da irgendwelche Konsequenzen??

Kann man das mit dem Fragerecht des AG auch irgendwo nachlesen??

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten! :PC1: