Hallo
ich brauch mal Hilfe bei dem Thema Besoderer Kündigungsschutz
Nach dem Bundesteilhabegesetz muß ein Arbeitgeber,der einen Schwerbehinderten kündigen möchte,folgendes beachten:
– neben der Zustimmung des Integrationsamtes
– und der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats
– auch die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
So wie ich das versteh,ist das kündigen eines Schwerbehinderten
nicht möglich,bei Nichtvorhandensein eines Betriebsrates und einer Schwerbehindertenvertretung.
Oder versteh ich was falsch ?