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Heiko67
PTCfV pT3 pN1b ( 16/126 ) M0,L1 V0 Pn0 R0 BRAF V600E Mutation

Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 321697

Hallo
ich brauch mal Hilfe bei dem Thema Besoderer Kündigungsschutz
Nach dem Bundesteilhabegesetz muß ein Arbeitgeber,der einen Schwerbehinderten kündigen möchte,folgendes beachten:

– neben der Zustimmung des Integrationsamtes

– und der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats

– auch die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

So wie ich das versteh,ist das kündigen eines Schwerbehinderten
nicht möglich,bei Nichtvorhandensein eines Betriebsrates und einer Schwerbehindertenvertretung.

Oder versteh ich was falsch ?