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Antwort auf: Rezeptzuzahlung bei L-Thyroxin

| Beitrags-ID: 333156

Hallo,

mit der Behilfe läuft das meines Wissens genauso, wie bei den gesetzlichen. Man muss sich die Chronikereigenschft vom Arzt bestätigen lassen, dann gilt die 1%-Regelung. Wenn man im Laufe des Jahres über diese 1% mit seinen Zuzahlungen hinauskommt, kann man sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, dazu muss man die individuelle Belastungsgrenze feststellen lassen. Alternativ kann man weiter zahlen und sich die Überzahlungen am Ende des Jahres erstatten lassen.

Viele Grüße
Karl

 

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