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Antwort auf: Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?

| Beitrags-ID: 341468

Hallo Celia,

die Kasse erstattet normalerweise die Fahrtkosten bis zur nächstgelgenen geeigneten Klinik. Wenn es sich nicht um die nächstgelegene Klinik handelt Du jedich explizit dorthin überwiesen/eingewiesen wurdest, werden auch diese Fahrtkosten erstattet (war zumindest bis vor ca. 1,5 Jahren bei mir so, TK)

Viele Grüße
Karl

 

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