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Antwort auf: Fahrtkosten zum Krankenhaus – erstattungsfähig?
Verfasst am: 17. August 2011 um 20:29 Uhr
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Beitrags-ID: 341468
Hallo Celia,
die Kasse erstattet normalerweise die Fahrtkosten bis zur nächstgelgenen geeigneten Klinik. Wenn es sich nicht um die nächstgelegene Klinik handelt Du jedich explizit dorthin überwiesen/eingewiesen wurdest, werden auch diese Fahrtkosten erstattet (war zumindest bis vor ca. 1,5 Jahren bei mir so, TK)
Viele Grüße
Karl
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