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Antwort auf: Fragen zur Beantragung Schwerbehinderungsausweis

| Beitrags-ID: 344568

Hallo,

zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises siehe hier:
FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?.

Nein, man muss keine Einschränkungen nachweisen. Die Anerkennung als Schwerbehinderter, zunächst nur mit einer Heilungsbewährung von 5 Jahren, soll ein Ausgleich sein für die mit der Diagnose zunächst verbundenen Belastungen, wie OP, RJT, häufigere Arztbesuche, finazielle Belastungen etc. Wenn man nach 5 Jahren weiterhin tumorfrei ist, gilt man als gehilt und die Schwerbehinderung fällt wieder weg.

Zum Fragerecht nach Schwerbehinderung siehe hier
FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung .

Generell gilt, die Schwerbehinderung kann, muss aber nicht, angegeben werden, das gilt im Prinzip bei allen Gelegenheiten.

Angeben (und ggf. nachweisen) muss man die Tatsache der Schwerbehinderung nur, wenn man die entsprechenden Vergünstigungen erhalten will, und auch dann nur die Tatsache an sich und ggf. den Grad der Behinderung. Die zugrundeligende Diagnose muss in keinem Fall angegeben werden. Eine Ausnahme bildet ggf. die Beantragung des Chroniker-Status bei der Krankenkasse, wodurch die maximalen gesetzlichen Zuzahlungen / Jahr auf 1% des Nettoeinkommesn statt wie üblich 2% begrenzt werden.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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