Hi,
ich habe gerade so einen Antrag wegen des Chronikerstatusses vor mir liegen und schreibe mal ab:
… Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt aller zu berücksichtigenden Angehörigen. Dazu gehört z.B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen der Agentur für Arbeit / der Kommune, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge.
Für Angehörige werden von den Bruttoeinnahmen 2012 folgende Freibeträge abgezogen:
– 4725 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
– 7008 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Bei Versicherten mit geringem Einkommen gibt es eine Sonderregelung. … Für diese Versicherten errechnet sich die Belastungsgrenze aus dem Regelbedarf für einen Erwachsenen nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.
Viele Grüße
Esther
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