Hallo zusammen,
bei mir ist es ähnlich. Da ich freiberuflich arbeite lege ich nach Erhalt den Steuerbescheid bei meiner KK vor, d.h. ich kann immer erst einen Antrag stellen im Folgejahr für das vergangene jahr. Von der APotheke lass ich mir am Jahresende einen Sammelbeleg ausdrucken und reiche auch alle anderen Belege über gesetzl. Zuzahlungen ein. Meistens ist die Zuzahlungsgrenze überschritten, da auch mein Mann Chroniker ist.
EIn Teil der Rückerstattung erfolgt über meine Krankenkasse, ein Teil über die KK meines Mannes.
Wenn die Kinder wegfallen und keine Freibeträge mehr zu berücksichtigen sind werden wir wohl nichts mehr zurückerstattet bekommen in „normalen“ Jahren ohne Klinikaufenthalte etc..
Liebe Grüße Martina