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Antwort auf: Mutter hatte SD Krebs
Verfasst am: 10. Januar 2013 um 20:34 Uhr
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Beitrags-ID: 351712
Hallo!
Wenn man ein SD-Ca mit Lymphknotenmetastasen hat, dann hat man Anspruch auf einen Schwebi von in der Regel 80%. Wenn nach 5 Jahren „Heilungsbewährung“ keine weiteren SD_relevanten Komplikationen aufgetreten sind, sprich neue Metas erlisch der Anspruch. Woher nun die 20% kommen, hängt davon ab, was deine Mutter sonst noch so für Beschwerden hat…
LG Zwilli