Hallo Simon,
Er verwies darauf, dass jedes KH da eine etwas eigene Philosphie habe ..
ja, allerdings würde ich sagen leider, und nicht unbedingt im Sinne des Patientenwohl.
Patienten sollten zumindest darüber aufgeklärt werden, wenn die Behandlung (egal ob Klinikphilosophie oder Einzelfallentscheidung) von den maßgeblichen Leitlinien abweichen.
Nach dem Patientenrechtegesetzt gilt eine solche unvollständige Aufklärung als Behandlungsfehler.
siehe Ratgeber für Patientenrechte (Hrsg. BMG, 2013).
Zunächst zu Deiner Frage: die RDJ mit 36MBq war eine I-131
Dazu steht in der DGN: Handlungsemfpehlung zur RIT beim differenzierten SD-Krebs (2015) im Kapitel
VII. Prätherapeutische Dosimetrie (ablative RIT, RIT von Metastasen).
Der Begriff „Stunning“ steht für einen reduzierten I-131-Uptake oder eine veränderte I-131-Kinetik während einer RIT in engem zeitlichem Abstand zu einer ersten prätherapeutischen, diagnostischen I-131-Gabe. Das bedeutet, dass eine prätherapeutische Dosimetrie mit I-131 dazu führen kann, dass die anschließende I-131-Aufnahme für die therapeutische Aktivität in die Zellen vermindert wird. Deshalb wird auf eine prätherapeutische I-131-Diagnostik international zunehmend verzichtet [Cooper et al. 2009]. Es ist möglich, eine Dosimetrie mit Aktivitäten
<10 MBq I-131 durchzuführen.
siehe auch: FAQ-Hilfe: Was ist Stunning?.
Ich habe gestern noch mal mit dem behandelnden Arzt im Klinikum Rechts der Isar gesprochen.
Er sagte, die 5,5 GBq seien für mich als Patienten mit einem relativ großen Tumor (6cm) und sehr geringem Restgewebe nicht außergewöhnlich hoch.
Er verwies darauf, dass jedes KH da eine etwas eigene Philosphie habe und die der Münchener eben sei, bei so geringem Restgewebe mit 5,5GBq ran zu gehen.
Auch weil man bei wenig Restgewebe höhere Dosen brauche, damit das Restgewebe genug Strahlung abbekomme.
(…)
Also nach meinem Verständnis hast du da etwas missverstanden oder der Arzt hat dir Blödsinn erzählt.
Jedenfalls braucht man bei geringem Restgewebe der Schilddrüse keine höhere Dosis, um das gesunde Restgewebe zu zerstören.
Anders bei Metastasen: wenn diese nur gering Iod aufnehmen, weil sie schon nicht mehr so gut differenziert sind, braucht es eine höhere Aktivität damit dieses durch die RIT zerstört werden.
Ich vermute (!!) mal, man hat dich wg der Größe des Tumors als high-risk eingestuft hat, und hielt es für möglich, dass du Metastasen hast. Und weil du nur geringes Schilddrüsenrestgewebe hattest, war es möglich eine höhere Aktivität einzusetzen, um mit dieser ersten RIT auch eventuelle Metastasen gleich zu zerstören.
In der S1-Leitlinie der DGN heißt es dazu:
Höhere Standardaktivitäten bis 7,4 GBq I-131 sind bei Hochrisiko-Patienten (z.B.[Hervorhebung Harald] R1-Resektion, histopathologisch gesicherte Lymphknotenmetastasen, lokales Tumorstadium pT4) möglich.
Viele Grüße
Harald
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