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AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Ich hatte 30%, nach SD Entfernung, noch einmal 30%

| Beitrags-ID: 368506

Hallo Rita,

50 % bekommt man nicht wegen der Schilddrüsenentfernung oder weil einem nun ein Organ fehlt, sondern einzig wegen dem Krebs und zwar für 5 Jahre.
Diese 5 Jahre gelten als „Heilungsbewährung“ – wenn da nichts wieder auftritt, man kein Rezidiv hat, so gilt man als geheilt und es steht einem nichts mehr zu.

Bei mir war das so, ich wurde von 50 % auf null gesetzt bzw. wurde mir mitgeteilt, dass weitere Erkrankungen (wie etwas Bluthochdruck) höchstens 20 % zählten (womit man sich den Hintern abwischen kann). Ich habe hier im Forum auch schon von Leuten gehört, die von 80 % (wegen Metastasen erteilt) auf null zurückgestuft wurden.

Ich weiß nicht, ob ich das bei Dir jetzt richtig verstanden habe?
Du hattest schon 30 % vor dem Schilddrüsenkrebs und nun wieder? Sind also 5 Jahre herum?

Mit 30 % kann man sich „gleichstellen“ lassen. Dann hat man vergleichbaren Kündigungsschutz wie bei 50 %, erhält allerdings keinen Zusatzurlaub und darf auch nicht eher in Rente.

Freundliche Grüße von Alba