Meines Wissen nach kannst du auf eine amtsärztliche Begutachtung bestehen.
Je nach Bundesland ist das Versorgungsamt bzw. die Kreishäuser zuständig (so in NRW nach der Abschaffung der Versorgungsverwaltung).
Vielleicht solltest du auch mal einen Termin bei der Zuständigen Behörde machen und nett und höflich fragen wie ihre Entscheidung zustande kam.
Dort wird man dir eher als hier im Forum sagen können warum man so entschieden hat.
Und wenn dich das Ergebnis des Gespräches nicht befriedigt kannst du direkt einen Widerspruch gegen den letzten Bescheid zur Niederschrift bringen.
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