Hallo Rita,
wie schon geschrieben, bekommst Du bei Krebs einen auf 5 Jahre befristeten Schwerbehindertenausweis ( Heilbewährungszeit). Sollten kein Rückfall eintreten wird Dein Schwerbehindertenausweis dann ungültig. Im Falle SD-Krebs hast Du dann den Befund „fehlendes Organ“ (das hat mit eine Fachanwältin für Schwerbehindertenrecht so gesagt)
Mit wieviel Prozent das in die neue Bewertung einfließt oder ob das wegen weniger als 10 ganz raus fliegt kann ich Dir nicht sagen. Hier muss jeder Einzelfall für sich bewertet werden. „Punkte“ habe ich geschrieben, weil der Grad der Behinderung GdB nicht in Prozenten angegeben wird.
Bevor Du bei den Anträgen irgendwelche Fehler machst würde ich Dir empfehlen Dich beim VdK zu melden. Kostet 60€ Jahresbeitrag. Dafür helfen Dir dort Experten durch den Paragraphenwust begleiten. Und vor den Anwälten des VdK haben die Sozialämter mehr Respekt als vor eine Einzelperson ohne Rechtsbeistand.
Viele Grüße
Stefan