Startseite › Foren › Patientenrechte – Gesundheitspolitik › Kostenerstattung von Medikamenten, Therapien, Diagnosen › Ist TG AK Bestimmung eine IGeL Leistung? › Antwort auf: Ist TG AK Bestimmung eine IGeL Leistung?
Ich würde mir auch bei echten Igel Leistungen einen Kostenvoranschlag geben lassen. Schließlich will der Arzt mir etwas verkaufen. Und da kann man doch mal mehrere Angebote einholen. Man macht ja auch sonst zuerst einen Preisvergleich.
Wenn nun eine Kassenleistung als Igel abgerechnet werden soll, dann möchte ich mal die Reaktion des Arztes sehen. Normalerweise entlarvt er sich da schon selber.
Wenn er total blöde ist, dann macht er den schriftlichen Kostenvoranschlag. Er kann sich danach nämlich nicht nicht mehr herausreden, das er das nicht versucht hätte.
Rechtlich gesehen muss in einem Angebot stehen: Leistungserbringer, Leistungempfänger, Umfang der Leistung, Preis und Gültigkeitsdauer. („Angebote“ im Supermarkt sind nach HGB keine Angebote)
Viele Grüße
Stefan