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Antwort auf: Herabsetzung GdB von 50 % auf 20%
Verfasst am: 18. Februar 2019 um 16:48 Uhr
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Beitrags-ID: 384604
Hallo,
Ich kann euch beiden nur raten einen formlosen Widerspruch fristgerecht ein zu reichen, dann sich wirklich Zeit nehmen für die Begründung.
Helfen kann dabei auch der VDK.
LG
BeateDue
Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit