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Antwort auf: Herabsetzung GdB von 50 % auf 20%
Verfasst am: 20. Februar 2019 um 20:24 Uhr
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Beitrags-ID: 384606
Hallo,
man hat im allgemeinen 4 Zeit für den Widerspruch, es reicht aber wenn man dieses formlos macht und darauf hinweist das die Begründung folgt.Dann hat man Zeit um sich mit dem VDK zu beraten.
LG
BeateDue
Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit