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Micha2

Antwort auf: Fußpflege bei Hand-Fuß-Syndrom unter TKI?

| Beitrags-ID: 385961

Guten Abend Harald,

wie im Forum einst erwähnt, hatten wir Klage beim Sozialgericht Lüneburg gegen die ablehnende Haltung der Krankenkasse hinsichtlich der Erstattung der Kosten der podologischen Fußpflege eingelegt. Nun hat das Sozialgericht Lüneburg entschieden, die Klage abzuweisen. Wir haben dagegen jetzt Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, da ich der Meinung bin, dass die Urteilsbegründung für mich oberflächlich ist und an der Sache vorbei geht.
Nun haben wir eine Bitte, wir würden Dir das ablehnende Urteil des SozG Lüneburg gern zukommen lassen wollen (hättest Du vielleicht eine E-Mail, da wir das Urteil mit den vollständigen Daten nicht ins Forum als Anhang einstellen wollen) und Dich/Euch bitten, es mal anzuschauen. Ihr habt da ja schon einige Erfahrungen. Hat es Aussicht auf Erfolg, dass man auf die Gleichstellung der Behandlung von Füßen mit Diabetis und von Füßen mit Polyneuropathie, welche zusätzlich noch durch die Einnahme von TKI´s geschädigt sind, beharrt. Ich habe die Begründung des ablehnenden Urteils gelesen und bin der Meinung, dass sich da die Richterin irgendwelche Textstellen aus einem oder mehreren Kommentaren dazu, vielleicht auch aus dem Bundessozialgerichtsurteil vom 17.12.2019 – B 1 KR 18/19 R – zusammengeschrieben hat, um die Klageabweisung einigermaßen begründen zu können. Dies ist jedoch nur meine Einschätzung. Vielleicht sehr Ihr mit Eurem Hintergrund- und Fachwissen das doch etwas differenzierter und anders. Ich/Wir würden uns über Informationen oder Eure Anregungen bzw. Kritik etc. sehr freuen. Jeder Input ist willkommen. Könnt Ihr uns hier weiterhelfen.

Mit besten Grüßen aus der Lüneburger Heide
und besten Wünschen für einen schönen dritten Advent
verbleiben
Simone und Michael Wreski