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Heiner38
Nutzer*In
pap SD Ca

Antwort auf: Handwerker als Riskogruppe und SARS COV-2

| Beitrags-ID: 388335

Hallo mehcoj,

Du solltest Deinen Fall der Hausverwaltung schildern. Die Arbeiten in deiner Wohnung können dann sicherlich zu einem späteren (unbedenklichen) Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Handwerker sollten schon aus Eigeninteresse möglichst wenig Kontakt zu anderen Personen haben.

Speziell zu Handwerkern der SHK-Branche (Sanitär-Heizung-Klima) gilt:

SHK-Handwerksbetriebe werden der sogenannten „KRITIS“, der kritischen Infrastruktur in Deutschland, zugeordnet. Das bestätigte das Bundesinnenministerium per Schreiben an den ZVSHK (Zentralverband der SHK-Branche) „Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z.B. Wasser – und Energieversorgung) notwendig sind. Die Betriebe des SHK-Handwerks gewinnen durch diese Bestätigung Sicherheit vor allem bei Notdiensteinsätzen.

In Deinem Fall sollten alle Arbeiten (z.B. Austausch von Ventilen, Heizkörpern) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Erst bei einer kalten Wohnung, Rohrbruch solltest Du nach eigenem Ermessen Zutritt gewähren.

Alles Gute Heiner (Inhaber eines SHK-Betriebes)

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