Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay
Hector
pap. SD-Ca. pT1a(m) N1

Antwort auf: Handwerker als Riskogruppe und SARS COV-2

| Beitrags-ID: 388336

Hallo mehcoj,

ich denke du hast das Recht auf deiner Seite. Auch wenn wir weiterhin von Präzedensfällen sprechen, so haben sich doch bereits viele Behörden und andere Instanzen klar positioniert. So z.B. auch die Handwerkskammer Düssledorf in Absprache mit dem Gesundheitsamt Wuppertal. Du kommst doch aus NRW, oder ?

Zum Thema „Einsatz in Quarantäne-Häusern oder -Wohnungen“ steht auf der Website u.a. Folgendes:

„Bitte nur im äußersten Notfall und unter massiven Schutzvorkehrungen! Das Gesundheitsamt Wuppertal informiert auf Nachfrage, dass Handwerker auch dringliche Einsätze in Wohnungen oder Häusern auf einen gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt verschieben sollen, deren Bewohner in Quarantäne aufgrund des Covid-19-Virus sind. Allenfalls Arbeiten an unaufschiebbaren Gefahrenherden am Gebäude, die die Sicherheit der Bewohner bedrohten, könnten einen Handwerkereinsatz in einem Gebäude, das akut der Quarantäne dient, rechtfertigen….“
https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/coronavirus-das-sollten-sie-jetzt-wissen-31,0,4748.html

Bedroht die Heizung akut deine Sicherheit ?

Ich denke dein Fall ist der Genossenschaft einfach noch nicht bewusst. Sobald du die Lage erklärst, wird sich mit Sicherheit eine Lösung finden. Falls dir Genossenschaft schriftlich zusagt dafür die volle Verantwortung zu tragen (was ich nicht glaube), kannst du dich immernoch bei den Handwerkskammer, sowie beim Gesundheitsamt melden. Spätestens dann sollte sich das Problem in deinem Sinne erledigt haben.
Das sage ich auch als Eigentümer/Vermieter.

Grüße,
Hector

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