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schlittenhund
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Antwort auf: Handwerker als Riskogruppe und SARS COV-2

| Beitrags-ID: 388341

Hallo Mehcoj,

ich rate dir , SOFORT alles in die Wege zu leiten, nicht erst , wenn du 2 Wochen vorher den Bescheid für die Öffnung der Wohnung erhältst, damit eventuell die Baumfirma die Arbeiten schon im Vorfeld anders einteilen oder sogar ganz aussetzten kann/muss.

Ich bin sicher, dass die Genossenschaft Verständnis aufbringen wird, da diese Situation nun allgemein heikel ist.

Ich habe in meinem Leben schon öfters die Erfahrung gemacht, dass sich manche Probleme ganz von alleine lösen: In deinem Fall: Vielleicht erlässt die Regierung einen „Baustopp“ oder ähnliches. Warte aber trotzdem nicht zu, unternimm sofort etwas!!

Bei uns im Haus brummt seit einiger Zeit der Lift, ( mein Schlafzimmer befindet sich leider neben dem Liftschacht) und ich habe mich mit der Bitte um Reparatur an die Genossenschaft gewandt. Dies wird zwar in die Wege geleitet, aber es hieß : „Wegen Corona kann momentan keine Wohnungsbegehung stattfinden“. Also es wurde ein Betreten, welches ich auch gar nicht zugelassen hätte, von der Genossenschaft selbst ausgeschlossen. Dies nur um dir zu zeigen, dass sehr wohl die momentane Lage berücksichtigt wird, bei euch ist das sicherlich genauso.

Übrigens finde ich komplette Schutzbekleidung für dich und die Arbeiter schon rein organisatorisch für unmöglich, zudem musst du mit Schmutz und Staub in der Wohnung rechnen und kann dir einfach nicht zugemutet werden.

Also: Alles jetzt sofort im Vorfeld regeln, schnellstens ein ärztliches Attest anfordern, die Genossenschaft verständigen usw., damit alle Beteiligten eine Lösung ausarbeiten können!

Liebe Grüße 🐕

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