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Antwort auf: Covid 19 und Calciummangel – erste Studien

| Beitrags-ID: 390102

Hallo,
das dürfte wie gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt sein.

Der Hausarzt kann das auch gar nicht entscheiden, das kann r nur bei den einzeln aufgeführten Erkrankungen. Der muss zunächst mal nur bestätign, dass Du Hypopara bist.

Wie oben beschrieben, erteilt die oberste Gesundheitsbehörde von jedem Bundesland einer bestimmten Stelle den Auftrag, über einStufungen nach Prio 2 oder 3 in einer Einzelfallentscheidung zu urteilen und dann eine entsprechende Bescheinigung für ein Impfzntrum oder einen anderen Arzt auszustellen. Mit dieser beschescheinigung darf dann auch der Hausarzt impfen. Diese Regelung ist explizit für An seltenen Erkrankungen Leidenden gmacht worden, weil man eben nicht alle Krankheiten, auf die ein bestimmtes Risiko zutrifft, einzeiln aufführen kann. Das würde den Rahmen der Impfverordnung sprengen.
Die Bescheinigung dieser Stellen sollte man beim Impftermin dabei haben.

Welches diese betreffende Stelle im jeweiligen Bundesland ist, sollte man am ehesten auf den Seiten des jeweilign Gesundheitsministeriums hesudfinden können. Theoretisch sollte man das auch bei einer Impfholtline oder unter der Telefonnummer, bei der Termine vereinbart werden können, herausfinden können. Ob die Menschen am Telefon da iinformeirt sind, ist allerdings erfahrungsgemeäß eher unsicher.

Teilweise ist es wohl auch über die jeweiligen Teminportale herauszufinden, allerdings wohl auch nicht überall.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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