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Antwort auf: Covid 19 und Calciummangel – erste Studien

| Beitrags-ID: 390107

…das bekam ich gerade von der Stadt Münster:

„Wenn Sie  Anträge auf Impfpriorisierung (Prüfung einer Einzelfallentscheidung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2  Buchst. j und § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. i CoronaImpfV  stellen möchten, senden Sie diese bitte an die E-Mailadresse impfen_einzelfall@stadt-muenster.de.

 

Dem Antrag sind begründete (fach-)ärztliche Zeugnisse der behandelnden Ärzte über das Vorliegen eines Einzelfalls beizufügen. Aus den Zeugnissen muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragsstellende Person ein sehr hohes oder ein hohes oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 hat.

Die mit dem Antrag vorgelegten individuellen ärztlichen Zeugnisse müssen nach Inkrafttreten der CoronaImpfV vom 8. Februar 2021 ausgestellt sein.

 

Nach Eingang der  Anträge inklusive der begründenden (fach-)ärztlichen Zeugnisse wird die Stadt Münster die Anträge  überprüfen.“

Demnach müssen wohl zunächst die behandelnden Ärzte dazu gebracht werden, eine entsprechende Einschätzung auszustellen… Das könnte bei dem einen oder anderen zur Herausforderung werden..