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Antwort auf: Berechtigungsscheine für FFP2-Maske nach SD-Krebs?

| Beitrags-ID: 390218

Moin,
die Bundesregierung hat beschlossen, jedem krankenversicherten Bürger über 60 Jahre sowie Risikopatienten (egal ob Kassen- oder Privatpatient) einmalig insges. 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung (2 € pro Satz mit 6 Stück) zur Verfügung zu stellen.
Es ist hier egal, ob man krank oder gesund ist. Auch das Alter spielt keine Rolle.
Der Deutsche Bundestag hat die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.

Alle Krankenversicherungen (gesetzliche wie auch private) wurden von der Bundesregierung angewiesen, uns Bürgern ein entspr. Schreiben mit 2 Berechtigungsscheinen für jeweils 6 Stück FFP2-Masken zu senden.
Hier sind aber die Zeiten und Fristen zu beachten!

Die Differenz von drei Masken konnten bereits im letzten Jahr bis zum 31.12.2020 bei einer Apotheke gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.
Weitere Angaben siehe unter www.zusammengegencorona.de

Alles klar?

Liebe Grüße
von der Küste aus WHV

wolff