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Antwort auf: Berechtigungsscheine für FFP2-Maske nach SD-Krebs?

| Beitrags-ID: 390223

Hallo Wolff,

auf der von dir verlinkten Seite steht unter

„Wer hat Anspruch auf FFP2 Masken?“

Über 60-Jährige und andere vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierte Risikogruppen haben Anspruch auf FFP2-Masken (oder vergleichbar) und können diese seit dem 15.12. in Apotheken erhalten. Personen mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren zählen zur Risikogruppe:

chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma
bronchiale
chronischer Herzinsuffizienz
chronischer Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
Demenz oder Schlaganfall; Diabetes mellitus Typ 2
aktiver, fortschreitender oder metastasierter Krebserkrankung
oder stattfindender Chemo- oder Radiotherapie, welche die
Immunabwehr beeinträchtigen kann
stattgefundener Organ- oder Stammzellentransplantation
Trisomie 21
Risikoschwangerschaft

also eben nicht alle Versicherten. (Eben grade abgerufen)
Kannst Du die Quelle für Deine anderlautenden Informationen angeben?

Edit: Auch meine Krankenkasse gibt die selbe Auskunft.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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