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Steven
Folikuläres Schilddrüsenkarzinom PT3

Antwort auf: Verkürzung des Schwerbehindertenausweises durch das Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 398299

Hallo Dagmar, der Behinderten Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag, d.h. liegen die Voraussetzungen an einem Tag im Jahr vor, so hat man Anspruch auf den gesamten Pauschbetrag. Heran zu ziehen ist dann jeweils der aktuellste Schwerbehindertenausweis, sodass es sein kann, dass für bereits veranlagte Zeiträume dann zu Nachzahlungen kommen kann, wenn man einen höheren Pauschbetrag erhalten hat, da es sich hierbei um neue Tatsachen handelt und die Bescheide geändert werden können, da steuererhöhende Tatsache. Das man den Pauschbetrag nur teilweise in einer bestimmten Höhe gibt, ist meiner Meinung nach nicht möglich, da wie oben erwähnt, es sich um einen Jahresbetrag handelt. Wie es mit Urlaubstagen aussieht, kann ich aber leider nicht sagen. Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu verwirrend. Bei Fragen kannst Du dich gerne melden.

Gruß Steven