Hallo Steven,
danke für deine Antwort. Das Problem ist dass der Ausweis im Dezember 2019 runtergestuft wurde auf GDB20. Ich habe jetzt aber gelesen, dass der Kündigungsschutz 3 Monate noch bis nach dem Bescheid gilt und da stellt sich mir die Frage ob dies auch für die Steuervorteile gilt. Oder kann ich einfach die reguläre Dauer die im Ausweis ja drin steht anrechnen, was dann ja bedeuten würde dass der Pauschbetrag für 2020 auch gelten würde.
Gruß
Dagmar