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HorstKahl

Antwort auf: Anschlussheilbehandlung

| Beitrags-ID: 462497

Hallo Meeresrauschen,

nach meiner 2. RJT war ich zur AHB in Bad Oexen – grundsätzlich geht das also.

Der Arzt, der das Leuchten diagnostizierte, könnte sicher die AHB befürworten und der Sozialdienst kümmert sich dann.

Beste Grüße und viel Erfolg

Horst