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Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

macost2005

Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 243676

DRINGEND HELFT MIR BITTE !!!!

Da ich nicht so genaue Informationen für mich entnehmen konnte bitte ich um Hilfe.

1. Ich habe bereits im letzen Jahr den Schwerbehinderten Ausweis, nach 8 Unterleibsop´s und einer Bandscheibenop mit vorraussichtlich noch weiteren nach meiner Reha auf Anraten von dort gestellt.

Dieser wurde mehrfach abgelehnt, so das ich allein nicht mehr weiter kam und die Thematik an eine Anwältin für Sozialrecht abgegeben habe.

Seit März diesen Jahres liegt das nun beim Sozialgereicht.

SD voll operiert bin ich nun seid August diesen Jahres. Die Informationen habe ich an meine Sozialanwältin weiter gegeben, auch auf unser Forum für Informationen hingewiesen.

Noch immer hat sie kein Aktenzeichen und noch immer trete ich auf der Stelle.

Was kann ich machen?

Den Antrag trotz dem bestehenden noch einmal stellen?

2. Ich habe Im Juli eine Weiterqualifizierungsmaßnahme durch die vorherige Begutachtung des MDK Berlin/ Brandenburg durch das Arbeitsamt bekommen. (Meinen Job verlor ich durch den langen Ausfall nach der Bandscheibenop.)
Verloren habe ich durch die Doppe-SD-OP ein (sogenanntes) Modul meiner Qualifizierung, nachdem ich das erste gerade noch bis zur OP geschafft habe.
Das Arbeitsamt bot mir nach Rückfrage an, diese Modul als Anschlußmodul im Rahmen der Qualifizierung nach zu holen und zu finanzieren.
Nun steht mir gleich am Anfang des neuen Moduls, welches am 15.09. startet die RJT bevor.
Ich fühl mich schlapp, bin Depressiv, stetig müde und antriebslos. Medis bekomme ich derzeit wegen der RJT keine.
Ich weiß mir keinen Rat und fühle mich mit der Qualifizierung überfordert. Doch wenn ich die nicht mach, bekomm ich sie nicht wieder und lande auf Harz IV, was ich meiner Familie nicht zumuten kann, da es finanziell ums nackte Überleben geht und mein Mann kurz vor der Kündigung steht.
Ich weiß nicht mehr was richtig ist.
Stehen meine Chancen wirklich so schlecht?
Was kann ich noch tun?

3. Wie ehrlich sollte man bei einer Bewerbung sein?
Also wenn ein Schwerbehindertenausweis (irgendwann mal) vorhanden ist – wann sollte man dies einem potentiellen Arbeitgeber mitteilen? Direkt bei einer Bewerbung oder erst im Vorstellungsgespräch?
– sollte einem potentiellen Arbeitgeber beim Gespräch die Info gegeben werden das der Ausweis beantragt wurde?

Wer kann mir raten?

Danke

Marit

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311075

Hallo Marit,

das sind ja unangenehme Dinge, um die Du dich da sorgst. Ich will mal versuchen dir zu helfen.

1. Deine Entscheidung, das Sozialgericht anzurufen, war sehr richtig. Nur sind Sozialgerichte seeehr laaaaangsaaaam (frag mich bitte nicht, warum, wahrscheinlich sind die wirklich überlastet).

Hast Du (oder deine Anwältin denn eine Bestätigung, dass deine Klage beim Sozialgericht eingegangen ist? Falls nein: Unbedingt nachfragen, ob das da ist! Falls ja, ruhig mal auf der entsprechenden Geschäftsstelle nachfragen, was denn los ist und wann mit der Aufnahme des Verfahrens gerechnet werden kann. Ich vermute, Du wirst nur eine freundliche, aber nichtssagende Antwort bekommen, aber Du hast dich gemeldet und dein Interesse an der sache bekundet. Deine Anwältin sollte dir da auch helfen können.

2. Ich würde mal sagen, die RJT geht vor. Zumal Du ja schon in Unterfunktion zu sein scheinst. Schildere doch dem Arbeitsamt die Situation und weise darauf hin, dass Du ohne RJT möglicherweise sehr viel schneller wieder im Krankenstand landest, als mit.

3. Viele Arbeitgeber sind dankbar für einen schwerbehinderten Bewerber, weil sie ja eine Quote erfüllen müssen. Ich würde es in der schriftlichen Bewerbung nur erwähnen, wenn in der Anzeige so was wie „schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt“ steht. Ansonsten empfehle ich dringend, das im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Wenn Du direkt gefragt wirst, musst Du die Wahrheit sagen!

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte. Falls Du noch Fragen hast, komm gern auf mich zurück.

Viele Grüße
Tuvok

macost2005

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311076

Hallo und erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mein letzter Kontakt zur Anwältin war durch meine MUtter während ich gerade in der zweiten OP war. Zu dem zeitpunkt soll es noch keine Aktennummer gegeben haben.
Diesbezüglich wollte ich kommende Woche noch einmal mit der Anwältin reden. Ich bin mir nicht schlüssig ob es an ihr, am Thema oder am Gericht liegt, denn da keine Rückinfos kommen fühle ich mich ein bissel verunsichert.

Wegen der RJT habe ich natürlich entschieden das ich sie machen werde. Vom timing her gehe ich Freitags rein und so alles klappt Montag´s wieder heim. Das würde mich „nur“ 2 tage Ausfall bei der Qualifizierung kosten.
So weit die Theorie zumindest.
Meine Sorge ist das ich es so wie ich mich aktuell fühle nicht schaffe.
Mir gehts vorsichtig gesagt ein bissel bescheiden (sorry, bin sicher nicht allein mit solchen Folgen, konstant müde, wenig Konzentration, stetig kalt, schlapp, bin depressiv aber schon vor diesen beiden OP´s usw.) Daraus resultiert das ich mir nicht sicher bin ob ich das aktuell schaffe oder ob es mit Beginn der Hormontabletten dann besser wird. (Möcht auf keinen Fall die Modulprüfungen verhauen).

Und bei Bewerbungen werde ich ein Augenmerk drauf haben, sollte ich denn irgendwann mal den Ausweis erreichen. :?

Nebenbei darf ich nun wieder beim MDK antreten, da ich auf Grund der anderen Belange die Erwerbsminderungsrente beantragen sollte und zwar auf Anraten des MDK und nun Danke der Knappschaft zur Prüfung zum MDK muß. Da darf ich dann ja gleich die SD Thematik mir vorlegen und wie die sich bisher hatten wird das dann alles noch mehr komplizieren.

Irgendwie dreht sich alles im Kreis und ich sehe den Ausgang nicht.

MDK zur Knappschaft- ab zum MDK – nebenbei OP – ab zum RJT – kein Ansprechpartner da Arzt im Urlaub – Antrag wegen Beitragsbefreiung – keine Reaktion der Krankenkasse

Der totale Rattenschwanz ohne Ausweg – ich bin wirklich verzweifelt. :(

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311077

Hallo Marit,

ich würde ganz schnell das TSH bestimmen lassen. Das geht auch beim Hausarzt. Wenn das größer als 30 ist, dann kannst du theoretisch schon mit der RJT anfangen. Dann müsstest du in der Klinik anrufen und fragen, ob du früher kommen kannst. Das kann dir einiges an Unterfunktion ersparen.

Arbeitsfähig bist du nach einer solchen Unterfunktion sicherlich nicht. Autofahren darfst du übrigens auch nicht. Die Konzentration und Schnelligkeit ist einfach zu eingeschränkt. Aber es ist sehr unterschiedlich, wie schnell die Leute wieder fit werden und da lässt sich leider keine genaue Prognose abgeben.
Eigentlich könntest du dich danach auch für 2-3 (ggf. länger) Wochen krank schreiben lassen. Wird das Arbeitsamt das nicht anerkennen?? Es dauert einfach eine Weile bis die Hormonspeicher wieder aufgefüllt sind!

Für das nächste Mal solltest du dich nach Thyrogen erkundigen. Das kann dir die Unterfunktion ersparen. Du findest viele Infos hier im Forum und unter unseren FAQs.

Falls du mal auf einen Arbeitgeber treffen solltest, der keine Behinderten einstellen will, so kannst du den Ausweis auch wieder abgeben.

Viele Grüße
Esther

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Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311078

Hallo Marit,

also dann versuche ich mal, zu dieser späten Stunde meine Erfahrungen zum Thema Schwerbehinderung weiterzugeben:

1. Wenn du bei deinem Erstantrag deinen Schilddrüsenkrebs noch nicht erwähnt hast, würde ich einfach einen Neuantrag diesbezüglich stellen. Denke, das müsste problemlos möglich sein. Dein Sachbearbeiter weiß aber sicher Bescheid. Wird ja wohl nicht derselbe sein, der den Widerspruch bearbeitet?
Da die Sachlage bei Krebs ganz einfach ist, dürfte dein Antrag relativ schnell und leicht zu bearbeiten sein. Mit Krebs bekommt man nämlich immer einen Schwerbehindertengrad von 50%, bei befallenen Lymphknoten sogar 80% – allerdings nur für 5 Jahre (Zeitraum der Heilungsbewährung).

Nachzulesen in den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf

2. Hier kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich würde einfach versuchen, deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt die besondere Ausnahmesitutation zu erklären. Schließlich wirst du ja bei dem stationärem Aufenthalt in der Klinik für die RJT und evtl. Zeit danach auch arbeitsunfähig krank geschrieben sein.

3. Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung ist unzulässig ❗ D.h. du musst diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten! [Achtung: Über Beeinträchtigungen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit musst du deinen Arbeitgeber aber informieren.]

Bis vor kurzem entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch anders und sah die Lüge als arglistige Täuschung mit Folge der Aufhebung des Arbeitsvertrags an.

Mit Einführung des Diskriminierungsverbots des § 81 Abs. 2 SGB IX (9. Sozialgesetzbuch) und des § 7 iVm § 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) aber ist eine Benachteiligung von (Schwer-)Behinderten inzwischen verboten.

Siehe auch Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19.10.2006 (Az. 15 Sa 740/06)
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2006/15_Sa_740_06urteil20061019.html

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG auf der Grundlage dieser neuen Gesetzeslage wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen. Bis dahin bleibt es jedem selbst überlassen, sich einfach auf die bestehende Rechtslage zu berufen.

Die arbeitsrechtlichen Vorteile aus der Schwerbehinderung (z.B. mehr Urlaub, besonderer Kündigungsschutz) kannst du aber natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn du deinen Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informiert hast.
Außerdem gibt es tatsächlich Arbeitgeber, die bevorzugt Schwerbehinderte einstellen, was dann aber meist aus der Stellenanzeige hervorgeht.

So, hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

Alles Gute,
Felicitas

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311079

Hallo Felicitas,

3. Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung ist unzulässig Exclamation D.h. du musst diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten!

danke für die Richtigstellung. :) Da bin ich wohl nicht auf der Höhe der derzeitigen Rechtsprechung. Sowas ändert sich aber auch ständig…

Viele Grüße
Tuvok

macost2005

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311080

Vielen lieben Dank für die Antworten und Tipps. Sie haben mir schonmal den nächsten Schritt gezeigt und so hoffe ich den der aus dem Rondell ohne Ende raus führen kann.
Danke

Ich werde am Montag gleich postalisch den neuen Antrag an das Versorgungsamt absenden und einfach darauf hinweisen das ja bereits ein Antrag wegen den Vorerkrankungen gestellt wurde.
Davon ausgehend das die Unterlagen dort noch existieren, hoffe ich auf eine schnellere Bearbeitung und gebe einfach die Kontaktdaten meiner Anwältin gleich mit an. 🙄

Wegen dem Arbeitsamt weiß ich noch nicht wie ich vorgehen kann. Dazu werd ich wohl nochmal mit meiner Ärztin am Montag sprechen müssen und ggf einen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren.
Sonst muß ich da auf dem Zahnfleisch durch :? denn ich kenn die Konsequenzen nicht, wenn ich länger als dann 6 Wochen krank bin und nach Zahlungen durch die Krankenkasse wieder zum Arbeitsamt zurück muß.

macost2005

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311081

Aktueller Stand:

Heut war ich bei meiner Ärztin.
Dies kam mit recht klaren Ansagen und Aufgaben rüber.

1. Krankschreibung bis incl. 10.10.08
2. RJT am 19.09.08
3. Beantragung des Schwerbehinderten Ausweises direkt beim Versorgungsamt
4. Beantragung Zahlung Krankengeld

Daraus resultierend ergibt sich für meine Ärztin, (die auch Sozialberatung anbietet) das mir die Qualifizierung auch nach Beendigung der Krankschreibung zusteht. Diesbezüglich sei der Schwebi sehr wichtig, über dessen Ausstellung sich meine Ärztin absolut sicher ist.

Sie sagte mir, das sie nachvollziehen könne das es mir schon allein durch die aktuelle massive Unterfunktion schlecht gehe, das die Situation mich schlaucht und depressiv macht. Jedoch könne ich mit der Krankheit 100 Jahre alt werden, meine Quali bekommen da ich schließlich nicht wegen einer Grippe ausfalle und das es nun vorwärts gehe.

Nun bin ich noch ein wenig mehr verunsichert, denn das Arbeitsamt sagt das ich nach 7 Wochen Krankheit aus der Arbeitslosigkeit falle, mich nach der Beendigung der Krankschreibung wieder neu Arbeitslos melden kann und man dann sehen wird ob eine Neuaufnahme der Quali möglich sei.

Was meint Ihr dazu?

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311082

Hallo Marit,

den Schwerbehindertenausweis bekommst du mit dem Krebs auf jeden Fall für 5 Jahre. Man bekommt auch mindestens 50%. Da hat deine Ärztin recht.

Wo man den Behindertenausweis beantragt, variiert von Bundesland zu Bundesland. Versorgungsamt klingt sehr wahrscheinlich.

Dass du jetzt depressive Verstimmungen hast, liegt sicherlich zum einen sicherlich an der Diagnose Krebs und zum anderen vor allem an der zunehmenden Unterfunktion! Das dauert sicherlich noch einige Wochen oder Monate bis sich das wieder eingerenkt hat. Lass dich also von den depressiven Verstimmungen nicht irritieren. Es sind vor allem die (nicht vorhandenen) Hormone, die dich beuteln.

Ich würde das mit dem Einrücken ab einem TSH von 30 wirklich überdenken. Das kann dir einiges ersparen.

Viele Grüße
Esther

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macost2005

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311083

Meine Ärztin hat jedwede Meds vor der RJT abgelehnt. :?

Na ja, ich kann nur hoffen das sie nicht nur beim Schwebi recht behält, denn an dieser Entscheidung von heute hängt am Ende der Krankschreibung das Arbeitslosengeld und meine Quali dran, sonst wars das und Hartz IV läßt grüßen. Noch tiefer gehts dann nimmer wirklich, denn schon jetzt steht uns das Wasser bis zum Hals :(

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311084

Hallo Marit,

sollte es dir gegen Ende der Krankschreibung weiterhin schlecht gehen (was ich dir absolut nicht wünsche!!), dann lässt sich diese ja auch verlängern. Ich war monatelang krank geschrieben (bin aber auch ein Ausnahmebeispiel).

Eventuell kannst du ja bei der RJT nach Thybon fragen und es in den ersten Tagen nach der RJT nehmen. Es handelt sich dabei um das aktive Schilddrüsenhormon und das wirkt sehr schnell. Man sollte es vorsichtig dosieren, weil es sehr stark wirkt. Aber das kann dir vielleicht ein bisschen auf die Sprünge helfen.

Was meinst du mit keine Medikamente nehmen? Schilddrüsenhormone natürlich nicht, wenn du die RJT in Unterfunktion machen musst (fürs nächste Mal nach Thyrogen fragen).

Ich kann dir die Messung des TSH wirklich nur ans Herz legen.

Viele Grüße
Esther

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Julia89
Nutzerin
papilläres Schilddrüsenkarzinom, Dezember 2008

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311085

Hallo
ich bin jetzt 19 Jahre hatte im Dezember 08 zwei SD Ops wegen eines papillären SD Karzinoms bei den OPs wurden mir ausserdem die Lymphknoten entfernt. Gerade liege ich hier in Stade bei meiner 1 und warscheinlich auch einzigen RJT.

Ich lese hier immer nur Sachen von Schwerbehinderung und wenn ich das richtig verstanden habe könnte ich mir ja auch so einen Ausweis holen… nur verstehe ich nicht direkt warum? Ich meine mir geht es ja soweit gut und ich bin ja au eig auch nicht wirklich eingeschränkt ausser das ich die Tabletten nehmen muss was mich aber auch nicht wirklich stört.

Hab ich nicht durch so einen Ausweis irgendwelche Nachteile wenn ich mich irgendwo bewerbe?
Ich wohne noch zuhause und muss keine Steuern oder so bezahlen welche Vorteile hab ich den sonst?

Ich weiß das die fragen hier schon so oft gefragt wurden aber iwie werd ich nicht so schlau draus… wäre euch dankbar wenn mir jem antwortet!

Liebe grüße
Julia

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311086

Hallo Julia,

es ist schön, dass Du deine Schilddrüsen-OP’s gut überstanden hast und die RJT fir offenbar auch keine Probleme bereitet.

Als Krebspatientin könntest Du dir tatsächlich einen Ausweis holen (ich glaube für 5 Jahre, dann würde neu geprüft (ist jetzt aus der Hüfte geschossen)).

Der Ausweis hat generell folgende Vorteile:

– steuerliche Entlastung
– 2 Tage mehr Urlaub
– erweiterter Kündugungsschutz

Freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitten, Befreiung von den Rundfunk-Gebühren und Benutzung von Behinderten-Parkplätzen sind nicht generell!!

Ob jetzt speziell für dich Vorteile da sind, weiß ich nicht. Auch die Tatsache, dass es bei Vorstellungsgesprächen nachteilig sein kann, einen SB-Ausweis zu haben, ist nicht unbestritten. Andererseits freut sich die eine oder andere Firma auch, weil da ja auch eine Quote zu erfüllen ist.

Es ist aber keine Pflicht, einen Ausweis zu beantragen.

Mehr zum Thema findest Du unter http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9196&SID=CXR5lTqo7s4BDHwlM4DYEWZ4YkHJM5

Ich hoffe, diese Infos helfen dir weiter.

Viele Grüße
Tuvok

Birgitle

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311087

Hallo Tuvok,

hier eine kleine Richtigstellung:

Zusatzurlaub:
Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten (z.B. bei einer 5-Tage-Woche) einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (§125 Abs. 1 SGB IX). Die Urlaubstage kommen zum Grundurlaub dazu, der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. nach gesetzlichen Bestimmungen ohnehin zusteht und unterliegt somit auch den selbigen Bestimmungen.

Anspruch nicht für das ganze Jahr:
Besonderheiten gelten gemäß § 125 Abs. 2 SGB IX dann, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht (z.B. Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ab dem 15.07.).
In diesen Fällen hat der schwerbehinderte Mensch (nur) für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des regelhaften Zusatzurlaubs (im obigen Beispiel also für 5 Monate).
Entstehen bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, so werden sie auf volle Urlaubstage aufgerundet.
Der so ermittelte Zusatzurlaub ist ebenfalls dem allgemeinen Erholungsurlaub hinzuzurechnen.

Der Anspruch nach § 125 SGB IX ist ein Mindestzusatzurlaub. Sehen gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen (Betriebsvereinbarung) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Sonderregelungen zugunsten der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 125 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

zitiert aus: www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

LG
Birgit

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Schwerbehinderten Ausweis u.a. offene Fragen

| Beitrags-ID: 311088

Hallo,

und noch eine Ergänzung: Freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Nutzung Behindertenparkplatz und Befreiung von Rundfunkgebühren bekommt man nur, wenn man ein Merkzeichen im SB-Ausweis hat. Mit SD-Krebs bekommt man „nur“ normale Prozente, ohne Merkzeichen.
D. h. die wesentlichen Vorteile sind Steuerfreibetrag, mehr Urlaub und oftmals ermäßigte Eintritte (der Ausweis hat mir schon manchen Euro Eintrittsgeld bei Sehenswürdigkeiten erspart, fragen lohnt sich, auch wenn nichts angeschrieben steht).
In deinem Alter ist das so eine Sache, Julia. Wie Tuvok schon schrieb, stellen manche Firmen nicht gerne Schwerbehinderte ein, z. B. wegen des besseren Kündigungsschutzes. Anders ist das im öffentlichen Dienst (oder vielleicht auch bei großen Firmen), die ganz froh sind, wenn sie ihre Quote verbessern können und nicht so viel Ausgleichsabgabe zahlen müssen.
Also das muss jeder für sich entscheiden, ob er den Ausweis beantragt oder es vielleicht lieber bleiben lässt.

Viele Grüße von
Maria

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