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Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 243796

Hallo!

Lese hier andauernt die ganzen Beiträge wg. Schwerbehinderung! Kann mir vielleicht jemand erklären wie das funktioniert? Komme aus Südtriol und habe überhaupt noch nie gehört, dass man mit SD-Karzinom (totale Entfernung 2006 – 3 RJT – 1 Lymphknotenmetastase) um Schwerbehinderung ansuchen kann! Weiß jemand ob das Europaweit gleich ist….???

Danke für euer Hilfe!

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311700

Hallo Schildkröte,

nein, das ist nicht europaweit gleich.
Bei uns in Deutschland gibt`s üblicherweise nach SD-Krebs 5 Jahre lang 50 %, wenn man Metastasen hatte mehr, ich glaube 80 %. In Frankreich dagegen, hat Beate berichtet, gibt`s das nicht.
Wie`s in Italien geregelt ist, weiß ich nicht, gibt`s bei euch vielleicht so was wie bei uns das Versorgungsamt? Da könntest du mal nachfragen. Bzw. halt bei dem Amt, das bei euch Schwerbehindertenausweise ausstellt. Falls du nicht weißt, wer das macht, frag mal bei der Gemeinde nach.

Viele Grüße von
Maria

Sven1982

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311701

80% bei SD-Krebs mit Metastasen zunächst befristet auf 5 Jahre kann ich bestätigen 🙄

Swea
Nutzer*In
Papilläres Karzinom pT3 N1b, Mx, Stadium 1 im November 2005; RJT im Dezember 2005 seit März 2006 una

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311702

Hallo,
ich habe auch 80% zunächst befristet auf 5 Jahre. Kann mir jemand etwas über den weiteren Verlauf der SB sagen? Ich habe erhebliche Nachfolgen, wie z-B Stimmbandlähmung mit starken Atemproblemen, regelmäßige Stimmbandkrämpfe-momentan noch Verdacht auf VCD, Asthma, starke Schuter Armprobleme aufgrund Neck Dissssection. Besteht eine Chance auf SB Ausweis nach den 5 Jahren. Ich habe doch keinerlei Beschwerden vor der OP gehabt und bin nach den 5 Jahren doch nicht gesund, wenn ich stetig Beschwerden und Schmerzen habe..??

Swea

Sven1982

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311703

Nach Ablauf der 5 Jahre wird erneut geprüft, d.h. bei anhaltenden Beschwerden wird auch eine Schwerbehinderung bleiben, was nur passieren könnte wäre, das du meinetwegen von 80 auf 50% runtergestuft wirst 🙄

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311704

Hallo Swea,

bist Du ganz sicher, dass Du Asthma hast? Ich habe lange Zeit nach meiner Sd-Op mit einseitiger Stimmbandlähmung auch geglaubt, dasss ich vielleicht doch Asthma habe, wegen dieser Erstickungsanfälle (VCD). In meiner Tasche habe ich immer mein Salbutamol- Dosieraerosol dabei, weil es mir ein wenig Sicherheit gibt, wenn der Erstickungsanfall sehr heftig wird. (Es hilft aber nicht wirklich und ist für mich nur eine psychische Krücke)

Durch die Athma-Liga wurde mir ein Informationblatt von einer sehr aufmerksamen Mitarbeiterin zugeschickt, der ich von meinen Problemen berichtete: „Und wenn`s kein Asthma ist?“ Endlich war ich froh, dass ich wußte, was ich habe. Ich bin auch Marianne Krommer sehr dankbar, die im Internet über VCD informierte. Sie hat dieses Problem wohl erst bekannt gemacht.
Liebe Grüße an Dich
Heidi

Swea
Nutzer*In
Papilläres Karzinom pT3 N1b, Mx, Stadium 1 im November 2005; RJT im Dezember 2005 seit März 2006 una

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311705

Hallo noch einmal,



@Heidi
: Das ich Asthma habe wurde eindeutig geprüft. Dennoch glaube ich,dass meine extreme Atemnot nichts damit zu tun hat. Ich bin demnächst aber erneut bei einem spezailisierten Pneumologen, der sich auch mit VCD gut auskennt . Er vermutet diese Diagnose bei mir.

Salbutamol habe ich auch dabei, es erleichtert, aber nachts kann ich gar nicht so schnell reagieren. Plötzlich ist alles wieder vorbei. Ich habe einfach gelernt damit umzugehen, weil ich weiss, „sterben werde ich nicht daran“ 😉

Mein Interesse glit nach wie vor der Schwerbehinderung. Ich lese immer, wenn der TG nicht mehr nachweisbar ist, fällt auch der Ausweis weg. Ich habe nach nur einer RJT stets einen nicht nachweisbaren TG Wert. Allerdings leide ich unter besagten o.g. Problemen. Hat jemand Erfahrung? Mein Ausweis läuft aber auch erst 2011 ab.

SWea

Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade daraus!

Sven1982

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311706

Hallo Swea!

Die einzelnen Gesundheitsstörungen werden jeweils unabhängig voneinander bewertet, wobei die jeweils schwerwiegendste letztlich den Grad der Behinderung ausmacht.

D.h. mit zwei Gesundheitsstörungen zu jeweils 20% und einer zu 50% kommen im Ergebnis eben jene 50% heraus. Fällt jetzt die Gesundheitsstörung mit 50% wegen Heilung weg bleiben 20% Behinderung und somit keine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts.

Hoffe dir damit etwas geholfen zu haben 🙄

Gemeinsam sind wir stärker!!! :daumen:
Fördermitglied oder aktives Vereinsmitglied werden

sd-wirbel
SD-CA med.+papillär/Hypopara, OP 2007, RJT, RJD, AHB+onk.Reha: Allgäu /

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311707

Hallo Swea!

Die einzelnen Gesundheitsstörungen werden jeweils unabhängig voneinander bewertet, wobei die jeweils schwerwiegendste letztlich den Grad der Behinderung ausmacht.

Swen, das stimmt nicht so ganz:

Es werden zwar die einzelnen Krankheiten gesondert beurteilt. Der GdB wird aber nach dem resultierenden Gesamtbild der Schädigung / Behinderung ermittelt.

Ich zitiere aus http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf

Dieser Link ist sehr hilfreich, weil man VOR Antragstellung ersehen kann, welche Schädigungen anerkannt werden und wie hoch sie (einzeln) gewertet werden.

a)Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. …. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
b) ….
c) Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktions-beeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann
im Hinblick auf alle weiteren Funktions-beeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden
.

Ich denke, diese Richtlinien sollte man gut durchlesen, auch bevor man eine Verlängerung beantragt.

Gruß vom Wirbel

andrea181
Nutzer*In
SD-Krebs (pap. + Lindsay-Tumor)PT1

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311708

Hallo ihr lieben!
Ich habe den GdB 50 und der Ausweis ist gültig bis 2010. Kann man den Ausweis nicht einfach verlängern lassen?? Habe sowas gelesen. Einfach zur Stadtverwaltung (zumindest hier so) gehen und einen neuen Stempel abholen. Verstehe nicht warum der GdB zurückgestuft wird. Mann muss doch erst nach 3 Stempeln im Ausweis (also nach 15 Jahren) den Ausweis neu beantragen. Zur Verlängerung brauche ich doch keine neuen Schreiben etc. von den Ärzten. Wie ist das denn nun genau und wann muss ich mich um die Verlängerung kümmern. Erst wenn der Ausweis abgelaufen ist oder schon vorher??
LG

koenigwinny1

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311709

:) manchmal klappt das, ( nur keine Änderungsanträge stellen wenn du mit deinen Prozenten zufrieden bist , weil dann alles geprüft wird )
mein Schwerbehindertenvertreter sagt, Versuch kost nix und der Stadtverwaltung ( Bürgerbüro ) ist es oft egal,
einfach verlängern ( bei der 3. Verlängerung zählt es übrigens als dauernd erteilt )

Gruß KW

andrea181
Nutzer*In
SD-Krebs (pap. + Lindsay-Tumor)PT1

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311710

Danke für die schnelle Antwort. Muss bzw. soll ich den Ausweis schon vor Ablauf 07/2010 verlängern lassen oder muss der Ausweis erst abgelaufen sein um ihn verllängern zu können?
LG

whisper
Nutzer*In
pap. SD-Karzinom, beids. Recurensparese

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311711


Hallo Swea,
auch ich hatte das Problem, dass ich nach 5 Jahren auf 50 GdB heruntergestuft werden sollte. Mit wurde die Schilddrüse aufgrund eines pap.Karzinoms entfernt. Bei der OP wurden beide Stimmbandnerven geschädigt, so dass ich eine beidseitige Stimmbandlahmung davongetragen habe, aufgrund der Luftnot wurde eine laterale Fixation vorgenommen.
Wegen der Herabstufung habe ich mich gewehrt, ein Widerspruch hatte keinen ERfolg, so dass ich Klage beim Sozialgericht eingereicht habe.Ich wurde zu zwei Gutachtern geschickt, einmal einen Internisten und einen Neurologen (aufgrund der psychischen Probleme, die nach der OP aufgetreten sind). Beide Gutachter kamen zu einer Bewertung von 70 GdB. Da sich auch meine Lungenfunktion aufgrund der Stimmbandlähmung verschlechtert hat, betrugen die Einzel GdB 50 Stimmbandlähmung mit Atemstörungen und Flüsterstimme 40 Einschränkung der Lungenfunktion
30 seelische Anpassungsstörung und 10 Migräne. Der Kreis hat mich daraufhin (ohne Gerichtstermin) wieder mit 80 GdB eingestuft und außerdem wurde mir aufgrund der erheblichen Atem- und Luftprobleme noch das G zugesprochen, obwohl ich das vorher gar nicht beantragt hatte. Aber aufgrund der Luftprobleme ist man schon sehr eingeschränkt in seiner Mobilität.
Wie du siehst, lohnt es sich manchmal, sich gegen behördliche Bescheide zur Wehr zu setzen, denn durch die Kompilkationen nach der OP ist man schon gestraft genug, zumal sich das ganze Leben dadurch verändert hat.
Alles Gute für Dich

Anonym
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