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Kostenübernahme einer REHA/AHB durch private KV

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 28.12.2009 - 14:36 von dkr.
Sonnenschein611
Nutzer*In
2008: papilläres SD-CA (links) mit Lymphknotenmetastasen

Kostenübernahme einer REHA/AHB durch private KV

| Beitrags-ID: 244667

Ich habe seit heute ein großes Problem…

Ich war gestern wieder bei meiner Ärztin zur Kontrolle.
Hatte SD-OP im Oktober 2008 (pap. SD-Ca mit Lymphknotenmetastasen), im November erste RJT und nun folgt ab 30.3. die 2te. Danach hat mir meine Ärztin nun eine REHA empfohlen von wegen der Psyche etc.

Jetzt habe ich mich heute bei meiner privaten KV nach einem Antrag erkundigt. Aber dort meinten sie, dass sie für REHA etc. nicht zuständig sind sondern der Rentenversicherungsträger.

Also, habe ich dort angerufen…aber nun kommts, was ich mir ja gleich dachte…in meinem Fall habe ich keinen Anspruch auf Leistung, da ich nicht 15 Jahre einbezahlt habe bzw. in den letzten 2-3 Jahren auch nicht 6 Monate.
Denn ich war nur von 2003-2005 angestellt, danach kam schon meine freiberufliche Tätigkeit…
vor 2003 war noch meine Ausbildung und Schule, wo ich also noch familienversichert war…

Nun würde ich also wohl von keiner Seite eine Kostenübernahme bekommen…und selbst bezahlen kann ich so eine REHA gar nicht…

Hat jemand Erfahrung damit, ob private Versicherungen es gegebenenfalls nicht doch übernehmen????

Würde mich über ein paar Rückantworten freuen…

KaterVerstorben 1980 Morbus Hodgkin/papilläres Mikrokarzinom

Antwort auf: Kostenübernahme einer REHA/AHB durch private KV

| Beitrags-ID: 315898

Ich war 2007 zur AHB und wollte im Jahr 2008 eine Reha machen.

Meine private Kasse hat nur die Behandlungen übernommen, weil ja notwendig waren und sonst zu Hause von mir in Anspruch genommen worden würden.

Ich bin aber verbeamtet und deshalb hat die Beihilfe 70 % bezahlt, weil die Amtsärztin die Kur als notwendig ansah.

Vielleicht kannst Du ja eine Zusatzversicherung für Reha oder Kuren abschließen und dann die Frist verstreichen lassen, die die Leistung noch nicht zählt.
Ich hatte das überlegt, wenn die Beihilfe nicht gezahlt hätte.

Ich wünsche Dir, dass Du einen Weg findest, damit du fahren kannst
Herzlich grüßt Katrin

Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben.

Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938

Sonnenschein611
Nutzer*In
2008: papilläres SD-CA (links) mit Lymphknotenmetastasen

Antwort auf: Kostenübernahme einer REHA/AHB durch private KV

| Beitrags-ID: 315899

Hallo Katrin!

Ja, ich bin halt selbstständig…hab ne eigene Praxis, bin Logopädin.
mmmh…keine Ahnung, wenn ich das jetzt abschließe und wahrscheinlich muss man dann schon angeben, ob man eine Erkrankung hat.
Ich kann mir dann nicht vorstellen, dass diese Sache dann schon dem Versicherungsschutz unterliegt.

Ich sehe wirklich schwarz, dass es einen Weg gibt… 😥

Und allein finanzieren kann ich so eine Maßnahme auch auf gar keinen Fall. Leider!

Manchmal haben es die gesetzlich Versicherten dann schon leichter….

Viele Grüße, Claudia

Antwort auf: Kostenübernahme einer REHA/AHB durch private KV

| Beitrags-ID: 315900

Das Problem ist, dass man nach einer Erkrankung eigentlich keine Chance mehr hat, eine Versicherung mit sinnvollen Konditionen zu bekommen. Kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass du ganz leer ausgehst, wenn ein Arzt die Reha anordnet. Vielleicht hilft jemanden hier weiter, wenn er einmal einen private Krankenversicherung Vergleich macht. Vielleicht kann uns ja Sonnenschein auch noch mitteilen, wie ihre Geschichte ausgegangen ist.

Antwort auf: Kostenübernahme einer REHA/AHB durch private KV

| Beitrags-ID: 315901

Hallo,
dass die Krankenkassen, gesetzliche wir private, erst mal an die RV verweisen, ist klar. Wenn die aber aus irgendeinem Grund nicht zuständig ist, müsste normalerweise die Krankenkasse wieder übernehmen. Die privaten dürfen die Übernahme von medizinsch nicht notwendigen stationären Heilbehandlungen ablehnen. Es wird daher wohl darauf ankommen, was der Arzt in diesem Falle sagt.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der ambulanten Reha. Da könnte man die medizinisch sinnvollen (notwendigen) Heilbehandlungen übernommen bekommen und den Aufenthalt (quasi als Urlaub) selbst bezahlen.

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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