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Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

EllenVerstorben med. SD-Ca; Multiple Sklerose

Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 235170

Hallo zusammen,

ich habe eine Einladung vom Betriebsarzt zur Einstellungsuntersuchung bekommen :( Ich bin ********* und schon seit zwei Jahren bei diesem Arbeitgeber, hatte aber vorher einen Trainee-Vertrag. Dieser soll jetzt in einen Jahresvertrag umgewandelt werden und dafür muß ich mich vom Betriebsarzt untersuchen lassen. Ich habe also einen Gesundheitsfragebogen zum Ausfüllen bekommen und meine Frage ist jetzt: Wie ehrlich muß ich sein? Muß ch wirklich jede OP und jedes Medikament, das ich nehme, angeben?
Ich habe ein medulläres Schilddrüsenkarzinom mit Lungenmetastasen und mache eine Hormontherapie. Ich bin total fit, fühle mich gesund und kann und will ganz normal arbeiten. Aus diesem Grund wollte ich auch nie einen Schwerbehindertenausweis haben.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit einer solchen Einstellungsuntersuchung gemacht und wie ernst nehmen diese Ärzte die ärztliche Schweigepflicht?

Danke
Ellen

MartinaV
SD-OP 1988 weg. Krebsverdacht

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265834

Hallo Ellen,

soweit mir bekannt ist, darf ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen (z.B. wenn es um eine schwere körperliche Tätigkeit geht) den Gesundheitszustand eines Bewerbers überprüfen. Ansonsten halte ich es für geboten, solche „Gesundheitschecks“ auf ihre jeweilige Zulässigkeit hin abklopfen zu lassen, beispielsweise durch die Rechtsberatungen der Gewerkschaften oder durch einen versierten Arbeitsrechtler. Bei den Arbeitgebern gibt leider die Tendenz, Bewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen trotz sehr guter Qualifikationen und Leistungen wegen des von ihnen befürchteten „Ausfallrisikos“ nicht einzustellen (was sie natürlich nicht offen sagen).

Liebe Grüße

Martina

Jan
follik. SD-Ca; OP 04-05/2001

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265835

Liebe Ellen,
ergänzend zu Martinas Vorschlag könntest du noch versuchen herauszubekommen, ob du evtl. Angaben zu bestimmten Sachen verschweigen oder falsch angeben darfst, sofern die Frage danach unzulässig ist. Denn wenn du dich darauf berufst, dass eine Untersuchung vielleicht nicht statthaft ist, wirst du trotzdem sehr wahrscheinlich Probleme haben, den Job zu bekommen. Die Arbeitgeber arbeiten durchaus mit allerlei Tricks – und da sollten wir uns im Notfall nicht scheuen, wenigstens die legalen Tricks ebenfalls anzuwenden!
Ich wünsche dir Glück und drücke dir die Daumen!

EllenVerstorben med. SD-Ca; Multiple Sklerose

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265836

Hallo Martina und Jan,
Danke für Eure Antworten. Ich war heute bei meinem Hausarzt und habe den ein bißchen gelöchert. Der Betriebsarzt darf nur sagen „tauglich“ oder „nicht tauglich“. Das Problem ist einfach, dass mein Arbeitgeber gleichzeitig ja auch sein Arbeitgeber ist und er zwischen den Stühlen steht. Eigentlich muss ich auch deswegen bei der Warheit bleiben, weil ich einfach eine sehr große Narbe habe und für einen Arzt klar ersichtlich ist, dass es sich hierbei um was Größeres handelt.
Soweit ich weiß, machen sehr viele große Unternehmen diese Einstellungsuntersuchungen und selbst wenn sie nicht zulässig sind – das ist wie mit der Frage nach einer Schwangerschaft, keine Antwort ist da auch eine Antwort.
Wahrscheinlich muss ich da einfach nur ganz cool hingehen, die Zusage habe ich ja schließlich schon und wahrscheinlich ist das nur eine Formalität, durch die jeder muss.
Also nochmal Danke und Grüße
Ellen

kasey
medulläres SD-Carcinom, C-Zellcarcinom

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265837

Hallo Ellen,

also soweit mir bekannt ist:

Wenn Du es verschweigst, mmh, ist die Gefahr gross dass Dir aus dem Grund irgendwann fristlos gekündigt werden kann, auf der anderen Seite ist natürlich jetzt die Gefahr gross dass Du aufgrund dessen vielleicht nicht fest angestellt wirst, echt eine Zwickmühle.

Wie sieht es eigentlich in Deinem Betrieb mit „Schwerbehinderten“ aus?

Ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten muss Dein Arbeitgeber ja auch Schwerbehinderte anstellen oder er muss zahlen wenn er keine angestellt hat.

Wäre es jetzt so schlimm wenn Du so einen Ausweis hättest? Du wärest ja im Grunde ein „gefundenes Fressen“ für manche Arbeitgeber. Du bist arbeitsfähig und doch würde Dein Arbeitgeber sein „Soll“ erfüllen und muss keine Abgabe zahlen.

Und es hätte auch Vorteile für Dich, paar Urlaubstage mehr z.B..

Nun ich kann auf der einen Seite verstehen das Du das nicht willst.

Lass Dich einfach, so wie Dir schon die anderen geraten haben, gründlich beraten, am besten von einem Rechtsanwalt der seinen Schwerpunkt auf das Gebiet Arbeitsrecht gelegt hat.

Und viel Glück das Du das Richtige machst :daumen: und Du genauso weiterhin arbeiten kannst und darfst.

Liebe Grüsse
Lydia

"Es ist nicht nötig sein Leben zu ändern, es ist nur nötig anders zu denken...." ,aus "Hypnose und Krebs" von Gerhard R. Susen
www.c-zell-karzinom-online.de

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265838

Hallo Ellen,

ich habe mal zu Deinem Schutz Deine Berufsbezeichnung oben aus Deinem Beirag genommen, sie ist für die Frage nicht wichtig, aber mit diversen anderen Angaben von Dir, könnte man rausfinden, wer genau Du bist.

Viele Grüße
Harald

EllenVerstorben med. SD-Ca; Multiple Sklerose

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265839

Hallo zusammen,

Danke Harald, wahrscheinlich ist hier doch ein bißchen mehr Anonymität nötig.

Ich denke mir, es ist wohl doch am besten bei der Wahrheit zu bleiben. Allerdings ist mir erst jetzt (leider ein bißchen spät) aufgegangen, wie wichtig es wäre eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die werde ich jetzt auf jeden Fall abschließen (die hilft ja auch dann, wenn sich z.B. die gesetzliche Krankenversicherung weigert Behandlungskosten zu übernehmen etc.).

Sollte der Betriebsarzt sich für „nicht tauglich“ entscheiden, was eine große Schweinerei wäre, werde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Lydia, keine Ahnung, wie es mit Schwerbehindertenausweis wäre… Mein Hausarzt meint, es ist vielleicht gar nicht schlecht, dass ich den nicht habe. (Übrigens freut es mich, dass es Dir gut geht und Du weiterhin so positiv bist :) )

Viele Grüße an Euch alle
Ellen

kasey
medulläres SD-Carcinom, C-Zellcarcinom

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265833

Hi Ellen,

mir gehts blendend 😉 , meine Leberwerte sind zwar etwas hoch jetzt, aber die müssten in einem Monat wieder in Ordnung sein, und dann hoffentlich der Rest der Geschichte auch…
Arbeiten tu ich auch schon wieder voll mit auf dem Hof, momentan geht aber der Garten vor.

Rechtsschutzversicherung, dazu kann ich Dir wirklich nur raten sowas abzuschliessen, Du kommst auch manchmal einfach so total unverschuldet in Situationen wo diese Versicherung wirklich Gold Wert ist, wir haben diese Erfahrung schon ein paar Mal gemacht.
Und nun alles Gute und dass es klappt mit der Festanstellung :daumen: , ich wünsch es Dir von Herzen und vor allen Dingen das Du gesund bleibst (Du bist ja in dem Sinn nicht krank, solange Dich das C-Zellcarcinom hoffentlich für immer in Ruhe lässt) und vielleicht kommt die Zeit wo wir und alle anderen die bösen Zellen für immer los werden.

Liebe Grüsse
Lydia

"Es ist nicht nötig sein Leben zu ändern, es ist nur nötig anders zu denken...." ,aus "Hypnose und Krebs" von Gerhard R. Susen
www.c-zell-karzinom-online.de

Antwort auf: Einstellungsuntersuchung beim zukünftigen Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 265840

Hallo Ellen,
ich arbeite beim Land, da ist das normal mit der Einstellungsuntersuchung. Ich habe einen Scherb.-Ausweis ( 100% )
das war bei der Einstellung kein Problem, die Stelle war allerdings auch für Schwebis ausgestellt. Wenn in dem Fragebogen oder du persönlich gefragt wirst, nach Cronischer Krankheit bzw. Operationen, mußt du wahrheitsgemäß antworten, auch wenn deine Behinderung dich nicht einschränkt, ansonsten ist das ein Grud zur fristlosen Kündigung. Nachzulesen im SGB 9.
Alles gute für dich.
Wenn du den Job schon gemacht hast, sehe ich keinen Grund für eine Absage.
Beate

Anonym
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