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Heiko67(Fördermitglied) Anmeldung: 08.02.17 Beiträge: 3PTCfV pT3 pN1b ( 16... Merseburg |
Beitrag:  (p156576)
Verfasst am: 08. Jun 2017, 14:21
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Hallo
ich brauch mal Hilfe bei dem Thema Besoderer Kündigungsschutz
Nach dem Bundesteilhabegesetz muß ein Arbeitgeber,der einen Schwerbehinderten kündigen möchte,folgendes beachten:
- neben der Zustimmung des Integrationsamtes
- und der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats
- auch die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
So wie ich das versteh,ist das kündigen eines Schwerbehinderten
nicht möglich,bei Nichtvorhandensein eines Betriebsrates und einer Schwerbehindertenvertretung.
Oder versteh ich was falsch ? |
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dkr(Bundesvorsitzender Leiter SHG Rhein-Main) Anmeldung: 19.07.09 Beiträge: 4912multifok. pap. SD-CA... Ober-Ramstadt 60+ |
Beitrag:  (p156580)
Verfasst am: 08. Jun 2017, 20:11
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Hallo Heiko,
nein, das trifft nicht zu. Eine Vertretung, die nicht vorhanden ist (z.B. weil der Betrieb so klein ist, dass er keine Schwerbehindertenvertretung und/oder einen Betriebsrat braucht) kann natürlich auch nicht eingeschaltet werden und muss auch nicht eingeschaltet werden. Sonst wäre eine Kündigung eines Schwerbehinderten bei einem solchen Betrieb ja völlig ausgeschlossen.
Ich selbst habe vor langer Zeit einen Schwerbehinderten beschäftigt (als einzigen Beschäftigten) und musste wegen der schwierigen Lage der Firma kündigen, weil sonst die Insolvenz drohte, was weder in meinem noch im Interess des Arbeitnehmers gewesen wäre. In diesem Fall reicht das Einverständnis des Integrationsamtes. Natürlich muss der Kündigungsgrund schon sehr plausibel und zwingend sein, damit sie genehmingt wird. Prinzipiell ist also auch ohne Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung eine Kündigung möglich.
Viele Grüße
Karl _________________ Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Heiko67(Fördermitglied) Anmeldung: 08.02.17 Beiträge: 3PTCfV pT3 pN1b ( 16... Merseburg |
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