Organspendeausweis?
- Dieses Thema hat 10 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 11.11.2013 - 22:06 von dkr.
Organspendeausweis?
Hallo an alle,
aus aktuellem Anlaß…..
Im rbb lief gerade eine Gesundheitssendung über Organspende.
Über Krebs und Organspendeausweis wurde nichts gesagt und auch auf der Seite www.dso.de (ein Vertreter war eingeladen) kann ich darüber nichts finden. Weiß hier jemand wie der Stand der Dinge ist?
Ich habe einen solchen Ausweis, weiß aber auch, dass man als „Krebsler“ verständlicherweise kein Blut mehr spenden darf. Sollte man den Ausweis nun wegschmeissen oder ist diese „Vorerkrankung“ dann im Ernstfall egal? Schließlich werden die eventuell in Frage kommenden Organe nochmal vorher eingehend untersucht. Aber ein Mircrokarzinom könnte dabei sicherlich nicht festgestellt werden.
Wer was weiß, bitte schreiben. Danke.
Grüße Anna-K.
Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)
Antwort auf: Organspendeausweis?
Ich würde da mal im KH nachfragen , den wenn es die nicht wissen wer dann :
Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo Anna-K,
Du darfst nach einer Krebserkrankung nicht nur kein Blut mehr spenden, sondern auch keine Organe mehr. So hat man es mir im Krankenhaus gesagt.
LG
mel.
Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo,
eine akute Krebserkrankung ist immer ein Ausschlussgrund für die Organspende.
Wenn mindestens 5 Jahre keine Metastasen oder Rezidive aufgetreten sind kommt eine Organspende wieder in Frage, wobei das ursprünglich betroffene Organ ausgeschlossen bleibt.
Gruß
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo,
ich danke euch für die Informationen.
Wäre schön, wenn es für Krebs so eine allgemeine Patienteninfo geben würde. Was darf ich alles nicht mehr (Blut, Organe), was darf ich gerade deswegen (Schwebiausweis) usw.
Das könnte man ja vielleicht mal bei der Deutschen Krebshilfe anregen.
Grüße Anna-K.
Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)
Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo,
eine akute Krebserkrankung ist immer ein Ausschlussgrund für die Organspende.
Wenn mindestens 5 Jahre keine Metastasen oder Rezidive aufgetreten sind kommt eine Organspende wieder in Frage, wobei das ursprünglich betroffene Organ ausgeschlossen bleibt.Gruß
Karl
Hallo Karl,
das war jetzt mir wieder neu, dass eine Krebserkrankung ein Ausschlussgrund ist.
Ich hab vor einiger Zeit mal im Internet gesucht, und da hieß es, dass man die Krebserkrankung im Organspendeausweis eintragen sollte.
Und da nahm ich an, dass die das bei Krebslern immer einzelfallbezogen entscheiden, also welcher Krebs, wie lange her, und welches Organ soll entnommen werden.
Ich hab jedenfalls dann wieder einen Ausweis ausgefüllt, mit dem Hinweis auf SD-Krebs, dann sollen die damit machen was sie wollen.
Viele Grüße von
Maria
PS: Hier ein Link zu unserem Umwelt-(und Gesundheits-)ministerium, da sind ganz unten einige Links zum Thema Organspende (bin jetzt nur schon auf dem Sprung und kann daher nicht mehr genauer nachschlagen, aber hier dürfte Näheres dazu stehen: http://www.dso.de/organspende/nachdemtode/voraussetzungen_idx.html)
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Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo Maria,
es gibt da verschiedene nicht immer eindeutige Angaben.
Den Ausschluss bei akuter Krebserkrankung hab ich aus einer Info der Uniklinik Münster:
http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=organspende_faq
die 5-Jahres-frist hab ich aus:
http://www.medvergleich.de/Artikel/Spende+fuers+Leben.html
Ähnliches hab ich auch woanders gelesen, allerdings hat auch irgendwo gestanden, das lediglich „die Gefahr einer Übertragung von Krebszellen ausgeschlossen“ sein müsse, wie immer man das interpretieren soll.
Gruß Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo Maria,
die Idee mit dem Eintragen auf dem Ausweis ist gut. Das werde ich auch so machen. Dann sollen die jeweiligen Ärzte entscheiden, ob sie von mir noch was gebrauchen können.
Grüße Anna-K.
Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)
Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo liebe Leute,
ich habe mich in letzter Zeit sehr mit dem Thema beschäftigt und hätte gern eine klare Ansage dazu, ob wir Organe spenden können oder nicht.
Wo kann man eine klare Ansage dazu bekommen? Oder wird das im aktuen Fall vom operierenden Arzt entschieden? Ich kenne das Prozedere im akuten Fall nicht. Haben die Ärzte dann noch viel Zeit, um sich Gedanken über solche Fragen zu machen?
Ich würde gerne spenden und zwar alles was geht.
Viele Grüße
Bianca
Antwort auf: Organspendeausweis?
Hi Bianca (und alle die es auch interessiert),
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet ein Info-Telefon dazu an.
Aus einem Info-Heft der Barmer GEK:
Viele Menschen
möchten ihre Fragen zur Organ- und Gewebespende in einem persönlichen Gespräch klären. Seit über zehn Jahren informiert deshalb das gebührenfreie Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) rund um diese Themen. Aktuell führt das qualifizierte und erfahrene Team mehr als 100 Gespräche pro Tag. Aufgrund der hervorragenden Experten wird das Infotelefon auch von Krankenkassen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Schulen und Selbsthilfegruppen als wichtige Informationsquelle genutzt. Es ist montags bis freitags von 9 bis18 Uhr kostenfrei zu erreichen. Das Team
nimmt außerdem schriftliche Anfragen entgegen unter: infotelefon@dso.de
Info-Telefon: 0800 9040400
Ruf doch da mal an oder schick eine Mail. Und dann berichte hier bitte.
Ansonsten halte ich das so, dass ich einen Organspendeausweis habe und wenn von mir nix zu gebrauchen ist, dann ist eben Pech. Aber ich hab’s wenigstens versucht…
Viele Grüße,
Dieter
Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!
Antwort auf: Organspendeausweis?
Hallo Bianca,
es hat sich offenbar schon mal jemand an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gewandt und folgende Antwort bekommen:
Betreff: AW: Neue Kontaktanfrage
Datum: 29.03.2012 10:14Sehr geehrter Herr xxxxxxx.
vielen Dank für Ihre Mail.
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt.
In der Regel geht man davon aus, dass eine Krebserkrankung fünf Jahre nach Therapieende nicht mehr akut ist, wenn in diesem Zeitraum keine erneute Erkrankung aufgetreten ist. Hier sollte aber immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt genommen werden.
Wenn man einmal Krebs hatte und die Erkrankung komplett austherapiert wurde, kann man theoretisch auch wieder seine Organe spenden. Auf dem Organspendeausweis sollte dann jedoch auf die Erkrankung hingewiesen werden. Trotzdem wird jedes Organ zum Schutz des Empfängers auf Erkrankungen untersucht; denn es könnte ja die Möglichkeit bestehen, dass bereits wieder Krebszellen im Körper aktiv sind, ohne dass die betroffene Person dieses bemerkt hat.
In Ihrem Fall wäre es ratsam Ihre Erkrankung auf dem Organspendeausweis zu vermerken. Hierzu eignet sich das Feld „Anmerkungen, besondere Hinweise“.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Genauso, hatte ich es auch gelesen (ich finde die Quelle allerdings nicht mehr) und entsprechend gehandelt. D.h. in der Zeile Bemerkungen steht in meine Organspendeausweis:
Cave: SD-Ca 07/2009 ohne Hinweise auf aktive Metastasen oder Rezidiv.
Dazu war es nützlich eine computerausfüllbare Version des Ausweises zu verwenden, da die Schrift doch sehr klein sein muss, dass das hinpasst, was handschriftlich schlecht möglich war. Das Ding hab ich mit einer checkkartengroßen Folie laminiert und es steckt nun hinter meiner KK-Karte.
Das sollte jedem Arzt ermöglichen, selbst einzuschätzen, ob und welche Organe brauchbar sind. In meiner Patientenverfügung ist ferner das gleiche vermerkt, außerdem sind für diesen Fall alle Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und dürfen Auskunft über den Krankheitsverlauf geben, das wissen auch meine Angehörigen.
Ich denke, mehr kann man nicht tun, der Rest liegt in der Verantwortung der Transplantationsmediziner.
Da wir ja alle wissen, dass z.B. papilläre Mirkrokarzinome in höherem Alter ausgesprochen verbreitet sind, dürften ziemlich viele Menschen mit einem rumlaufen, ohne es zu wissen, bei Prostatakarzinomen und vermutlich auch bei Mamakarzinomen dürfte die Rate noch höher sein. D.h. es gibt jede Menge Organspender, die potentiell Krebszellen verbreiten könnten, und das Risiko an Krebs zu erkranken ist für einen Organempfänger wegen der Immunsupression sowieso höher als für andere. Also kann man bei uns, die wir eigentich viel besser überwacht werden als die Allgemeinbevölkerung mal davon ausgehen, dass eine aktive Krebserkrankung, sprich Rezidiv mit mindestens ebenso großer Wahrscheinlichkeit wie bei allen anderen Spendern gefunden würde.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
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