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Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 246001

Hallo,

wie einige von euch wissen, bin ich ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht, Kammer für Schwerbehindertenrecht.

Wir haben heute einen Fall verhandelt, wo wir Richter nur noch mit dem Kopf geschüttelt haben, die Klägerin trotz abgewiesener Klage erfreut nach Hause gegangen ist und das Ganze auch noch legal war, bzw. ist.

Zur Sachlage:
Die Klägerin (heute 58) hatte nach Brustkrebs-OP vor 4 Jahren einen GdB von 60. Nach Heilungsbewährung (2 Jahre) wurde der GdB auf 20 zurückgesetzt, wogegen die Klägerin Widerspruch einlegte, mit der Aussage, es ginge ihr noch nicht so gut und es seien noch eine ganze Reihe anderer Dinge dazu gekommen (Beweglichkeitseinbußen nach Ski-Unfall, psychiche Probleme und noch so einiges mehr).

Der Widerspruch wurde abgewiesen; die vorgebrachten Beschwerden waren zwar da, aber längst nicht so gravierend um 60 oder auch nur 50 zuzulassen (viele Einzel-GdB’s von 10 + den 20 für den BK machen noch lange keine 50). Es kam zur Klage, die heute verhandelt wurde.

Das Gericht war auch der Ansicht, dass da nix zu machen ist und wies die Klage ab. Und jetzt kommt’s:

Wie ich heute gelernt habe, muss der SchweBi-Ausweis nicht zurück gegeben werden, solange noch ein Widerspruch oder eine Klage laufen. D.h., die Klägerin lief immer noch mit ihrem Ausweis herum und das wird sie noch ein Weilchen tun.

Denn nach Abweisung der Klage am Sozialgericht wird sie in die Berufung ans Landessozialgericht gehen. Nur: Bis es da zur Verhandlung kommt, vergehen Jahre. Zeit genug, dass die Klägerin ins rentenfähige Alter kommt, beim Rentenantrag den Ausweis vorlegen kann und so Vorteile erlangt (weniger Abzüge).

Ich enthalte mich hier eines persönlichen Kommentars.

Wer jetzt meint, dann müssen die Sozialgerichte schneller arbeiten, liegt falsch. Es liegt oft daran, dass Gutachter, Ärzte, Kliniken lange brauchen, bis die benötigten Informationen vorliegen. Erst dann kann weiter gearbeitet werden. Und am Landessozialgericht dauert’s dann noch länger.

Wie sagte die Prozessbevollmächtigte so schön: „Lassen Sie sich mit der Zustellung des Urteils ruhig Zeit“. Die Vorsitzende Richterin wird ihr den Gefallen nicht tun.

Viele Grüße
Tuvok

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323118

Was macht die Klägerin denn nun aber mit dem „Verfallstempel“ auf dem Ausweis. Wenn da 08/09 drauf steht, hat sie doch nichts davon. Oder wird der Ausweis neu gestempelt, wenn eine Klage läuft?

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323119

Hallo Suschen,

ja, genau. Der Ausweis wird verlängert.

Und wenn die Klägerin bei der Beantragung der Rente den Ausweis vorlegt, reicht das für den Antrag. Den Prozess beim Landessozialgericht wird sie verlieren und dann ist der Ausweis weg. Aber bis dahin hat die Rentenstelle ihn gesehen und will ihn nie wieder sehen.

Viele GRüße
Tuvok

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323120

Hallo Tuvok,
würde sie sich denn damit nicht strafbar machen? Denn normalerweise wird man bei solchen Dingen wie staatlichen Vergünstigungen höheren Freibeträgen und was weiß ich nicht alles doch immer explizit darauf hingewiesen, dass man den Wegfall von Voraussetzungen umgehend anzeigen muss und unberechtigt erhaltene Vorteile zurückgewähren muss sowie ggf. mit Strafen zu rechnen hat, wenn man das nicht tut.
Gruß Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323121

Hallo Karl,

genau da liegt es im Argen. Sie macht sich nicht strafbar, solange das Verfahren anhängig ist. Sie behauptet ja, die Voraussetzungen wären nicht weggefallen, bzw. es wären andere dazu gekommen.

Das ist ihr gutes Recht, zu behaupten, das wäre alles sooo schlimm, dass es einen GdB >= 50 rechtfertigt. Wie gesagt, das LSG wird es ihr auch nochmal sagen, aber bis dahin hat sie ihren Rentenantrag gestellt.

Wir Richter waren nicht sehr begeistert. Aber rechtens ist das.

Viele Grüße
Tuvok

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323122

Hallo Tuvok,
ich meinte eigentlich auch die Zeit nach der Beantragung der Rente, wenn sie bereits die entsprechenden Abzüge, also den Vorteil erhalten hat. Irgendwann wird sie ja dann ihren Prozess mal verlieren, und natürlich erst ab dann fällt die Voraussetzung für die weitere Gewährung des Vorteils ja weg. Und genau darüber müsste sie ja dann die vorteilsgewährende Stelle auch informieren. Wenn sie dies nicht tut, wird es vermutlich erst mal niemand merken. Wenn es aber doch rauskommt, sollte sie eigentlich ein Problem haben.
Ist ja eigentlich auch nicht so extrem wichtig :wink:, aber es ärgert einen natürlich schon, wenn dann an anderer Stelle das Geld fehlt oder alle Empfänger von irgendwelchen Vergünstigungen als Sozialschmarotzer in einen Topf geworfen werden. 👿

Gruß Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Leandra
Sd-Karzinom/Lungenmetastasen

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323123

Eigentlich liegt ja die Heilungsbewährung bei Brustkrebs ( wie bei Schilddrüsenkrebs) bei 5 Jahren.

Oder ist das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich?

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323125

Hallo, das finde ich interessant. Mal angenommen die besagte Dame müßte ihren SchwBiAusweis abgeben wenn sie 61 Jahre alt ist. Müßte sie dann wieder „raus“ aus der Rente, da sie ja nicht mehr behindert ist oder gilt: wer einmal in Rente ist, bleibt es auch in Rente. Oder gibt es ein Mindestalter (evtl ab 60 ?)
Gilt das auch bei vorzeitiger Pensionierung ? (also bei Beamten) oder werden die bis zu einem bestimmten Alter nochmals geholt?
Danke für Antworten.

Olivia
Nutzer*In
SD-Ca. 2003, M. Basedow

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323124

Hallo allerseits,

da melde ich mich mal als Sozialschmarotzerin zu Wort 😆 .

Bei mir kam das Versorgungsamt Anfang 2009 an und wollte ein Anhörungsverfahren durchführen. Für meine Äußerung dazu hat man mir eine Fristverlängerung gewährt, mir dann aber ungeachtet dessen einfach einen Aufhebungsbescheid geschickt. Die Begründung war so lausig, dass ich mich richtig geärgert habe. Die genannten Ärzte wurden gar nicht angefragt! Sie bezogen sich lediglich auf den Endo, der den Hypopara feststellen sollte und führten an, der habe gesagt, es sei kein Rezidiv aufgetreten. 😈

Zurück zum Thema: Ich habe dann Widerspruch eingelegt und mir bei der Begründung Hilfe beim Sozialverband geholt. Auch wenn ein Widerspruch anhängig ist, bleibt der Status quo bestehen und der Ausweis ist zu verlängern. Das Amt schweigt seit Oktober 2009 und ich bin gespannt, ob da bis August 2010 etwas kommt.

Was die Vorteile der SchweBi anbelangt, finde ich, dass die niemals die Nachteile einer Erkrankung wett machen können. Mein Lebenslauf ist jedenfalls dadurch nachhaltig „zerlegt“. Entsprechend niedriger ist mein Gehalt und so finde ich zB den Steuerfreibetrag von 570,– EUR pro Jahr nicht unangemessen.

Bei der Klägerin mit dem Brustkrebs weiss man ja auch nicht, ob ihre Erkrankung sie vielleicht mit über 50 aus dem Job katapultiert hat. Der Arbeitsmarkt hat dann für so jemanden nicht mehr viel zu bieten. Alternative zur Rente wäre dann Hartz IV bis zur Altersgrenze, was auch Geld kostet, nur aus einem anderen Topf. Nicht so schön ist natürlich das provokante Auftreten vor dem Sozialgericht.

Liebe Grüße
Olivia

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323126

Hallo,

@Neugieriger: Der Jahrgang der Dame mit Brustkrebs darf noch mit 60 in Rente gehen. D.h. sie bleibt in Rente, auch wenn sie den Ausweis mit 61 abgibt, hat dann aber noch die Vorteile des Ausweise bez. der Abzüge.



@Olivia
: Ich würde dich nicht als Sozialschmarotzer bezeichnen. Ich denke, jeder versucht, etwas für sich rauszuholen und die Versorgungs- und Integrationsämter haben extrem strenge Vorlagen, wer einen SchweBi-Ausweis bekommt bzw. behalten darf.

Dranbleiben. Vielleicht sehen wir uns ja vorm Sozialgericht. ;)

Viele Grüße
Tuvok

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323127

Hallo zusammen,

ich bin Vereinsmittglied, und möchte mich nicht outen.

Ich sehe die Sachlage so.

Die Frau hält sich an geltendes Recht.
Sie hat die Regeln nicht gemacht.
Das es Ihr nutzt, das kommt Ihr sicherlich sehr gelegen.

Wenn alles in Deutschland gerecht wäre was das Soziale betrifft,
da würden viele in die Röhre schauen, die vom Staat leben.
Das schlechte daran ist doch, das der Gesetzgeber hier keine gute Regelung hat.

Viele Grüße an alle die darüber nachdenken

Karies

sd-wirbel
SD-CA med.+papillär/Hypopara, OP 2007, RJT, RJD, AHB+onk.Reha: Allgäu /

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323128

Hallo Karies,

ich habe Deinen Beitrag gelesen und fand den Inhalt – so wie ich ihn verstanden habe – völlig normal und nicht überaus kritisch oder überspitzt.
Ich respektiere Deine Anonymität vollständig und möchte sie hier keinesfalls thematisieren.

Aber es interessiert mich doch, weshalb Du einen so „normalen, üblichen“, eigentlich völlig bekannten Gedankengang lieber anonym hältst.

Bist Du evtl. in einer beruflichen Funktion, die Dir offene und unbequeme Meinungsäußerungen verübeln könnte?

Gruß vom neugierigen
sd-wirbel

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323129

Hallo,

es ist doch jedermanns gutes Recht, einen Behi.-Ausweis in die Rente zu retten. Was will man in dem Alter nach Krankheit noch an Arbeit finden?

Mein Mann ist auch in Rente, nachdem er einen auf 5 Jahre befristeten Ausweis erhalten hat. Ich selbst gehe mit Ausweis nächstes Jahr mit 60 nach absolvierter Altersteilzeit in Rente. Ich habe keinerlei schlechtes Gewissen dabei sondern behaupte steif und fest, „Dass habe ich mir nach 44 Arbeitsjahren redlich verdient.“ Es gibt zwar Abzüge, aber wenn ich noch fünf Jahre warte, sind die Abzüge eventuell durch Nachhaltigkeitsfaktor und sonstiges noch grüßer.

LG Sofia

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323130

Hallo,

ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass sich die Betreffende eben gerade NICHT an geltendes Recht hält. Denn das geltende Recht verwehrt ihr ja gerade den Anspruch, wegen dessen sie klagt.

Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, ALLE Möglichkeiten des geltenden Rechts auszuschöpfen, und niemand sollte deswegen als Sozialschmarotzer beschimpft werden (als solcher sollte überhaupt niemand bezeichnet werden, egal, was er oder sie tut). Jeder sollte das ihm maximal Zustehende bekommen und dies auch ggf. vor Gericht durchsetzen können, was leider längst nicht immer der Fall ist.
Aber im vorliegenden Fall wird ja gerade das geltende Recht mithilfe von Verfahrenstricks ausgehebelt, die nichts mehr mit irgendwelchen berechtigten Ansprüchen zu tun haben. Daher kann man sich hier nicht auf die Rechtslage berufen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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sd-wirbel
SD-CA med.+papillär/Hypopara, OP 2007, RJT, RJD, AHB+onk.Reha: Allgäu /

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323131

Dazu möchte ich doch noch etwas hinzufügen.

Ich denke da anders. Ich denke, dass es eines der Hauptprobleme unserer Gesellschaft ist, dass der Durchnittesbürger glaubt, das „ihm maximal Zustehende“ auch verlangen zu müssen.

Kann man die Situation nicht auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten?

Ich könnte z.B. auch sagen:
Die Heilungsbewährung ist eingetreten, ich kann mich glücklich schätzen, mein Krebsleiden überstanden zu haben und ich bin dankbar dafür!!!!

Auch dies nur mal zum Nachdenken – wie der Beitrag von KARIES

sd-wirbel

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323132

Hallo,

das kann ich unterschreiben, vielleicht hätte ich schreiben sollen “ das ihm maximal Zustehende bekommen können„, was nicht heißt, dass man es auch in Anspruch nehmen muss.

Ich hab auch viele Jahre lang nicht immer alles in Anspruch genommen, was mir vielleicht zugestanden hätte, und oft hab ich auch gar nicht gewusst, was mir zustand. Allerdings hatte ich dann, wenn ich es wirklich brauchte, öfter Probleme es auch überhaupt zu bekommen. Die Gesellschaft ist beispielsweise nicht wirklich darauf eingerichtet, dass Selbstständige auch in Notlagen geraten können und eben nicht alle (oder vermutlich die wenigsten kleinen) so gut verdienen bzw. in der Lage sind sich hinten und vorn abzusichern, dass sie solche Rückschläge ohne Weiteres wegstecken können.

Wo ich auch hinschaue, Arbeitsverwaltung, Bafög, Kindergeld, Krankenkasse, Härtefonds der Krebshilfe u.v.a. überall ist man auf abhängig Beschäftigte bestens eingestellt und entsprechende Nachweise sind in der Regel in wenigen Minuten zu erbringen. Aber als Selbstständiger ist es eine Katastrophe nachzuweisen, dass man tatsächlich deutlich weniger Einkommen hatte, als in den 2 Jahren vorher, die in der Regel als Grundlage dienen. Das artet in geradezu unüberschaubare Arbeit aus und landet damit in einem Teufelskreis, weil es einen massiv von der Tätigkeit (sowohl vom Zeitbedarf als auch vor allem vom Verbrauch an Nervenkraft) abhält, mit der man Geld verdienen könnte, um die Verluste möglichst gering zu halten.

Viele Grüße
Karl

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G.C.Lichtenberg

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meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323133

Hi,

ich kann das, was Karl schreibt, nur unterstützen. Als Selbständiger fällt man durch die meisten Raster. Das ist ziemlich hart und auch unfair, wie ich finde. Ich schrieb das ja an anderer Stelle auch schonmal: Der Schwerbehindertenausweis nutzt nur, wenn man entweder angestellt ist und Geld verdient oder man Geld ausgibt und dann ein wenig an den Ausgaben sparen kann. Da ich durch die Erkrankung wenig verdiene, nutzt mir die Steuererleichterung rein gar nichts. So kann das ja eigentlich nicht gemeint sein.

Eine Erwerbsunähigkeitsversicherung hätte ich nach meinem ersten Krebs (mit 18 Jahren) nicht oder nur mit unbezahlbar hohen Aufschlägen abschließen können.

Ich bin als Freiberuflerin sogar in der Künstlersozialkasse und damit quasi im statlichen Rentensystem. Also würde ich theoretisch sogar eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen können. Die ist jedoch so lächerlich niedrig, weil sie sich nach meinem Einkommen richtet. Was ja, wie gesagt, wegen meiner Erkrankung sehr niedrig ist.

Etc. pp.

Viele Grüße
Esther

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sd-wirbel
SD-CA med.+papillär/Hypopara, OP 2007, RJT, RJD, AHB+onk.Reha: Allgäu /

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323134

.. dann möchte ich hier noch ergänzend präzisieren, was ich wohl nicht klar genug ausgedrückt habe:

Insofern sollten wir also davon sprechen, dass die Gesellschaft, also wir alle, anstreben sollten, nicht das „maximal Zustehende„, sondern das „wirklich NOTWENDIGE“ zu beanspruchen und auch zu gewähren. Und da ist eben Vieles im Argen, siehe auch KARIES.

Gruß aus der Sommer-Antaktis München
sd-wirbel

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323135

Hallo zusammen,

nachdem ich so eine Welle ausgelöst habe muss ich ja nochmal etwas dazu schreiben, was ich dachte und warum wieder mal ich gegen alles bin. Besonders gegen den von mir so geliebten Staat und sein System, das oft nicht fertig gedacht hat.
Siehe auch die Schilderungen von: Karl und Esther

Es liegt vielleicht auch an der Überfunktion, die ich hoffentlich bald abgebaut habe, das ich nur noch Probleme sehe.
Ich bin momentan sehr unausgeglichen, aber das gehört hier überhaupt nicht hier her.

Ich dachte, als ich den Beitrag von Tuvok das erste Mal gelesen hatte,

— das ist nicht schlecht —-,

wenn man das System so bescheissen kann.
(Anders gedacht: ein guter Tipp) @Tuvok: Dies zu publizieren birgt auch die Risiken der Nachahmer.

Das möchte ich noch dazuschreiben, und obwohl es hier gar nicht hergehört:
Mir persönlich nutzt der Artikel nichts, da ich viel zu jung bin.
Entweder ich bekomme die Kurve, oder gehe weit vor 60 in Rente.

Das was ich versucht hatte zu schreiben ist:
Das die Frau ja nichts dafür kann (kann sehr wohl was dafür), wenn sie diesen Juristischen Weg geht, dann ohne Abschläge in Rente geht und hinterher bei endgültiger Abweisung der Klage nicht mehr reagiert werden kann.

Dies ist die Schwäche die ich dann dem Gesetzgeber zuschreibe und nicht der Frau.
Wie Tuvok schrieb ist es ja ganz legal.

Ich würde dann gerne noch wissen, wer die Prozesskosten trägt, und wie hoch die so sind. So was finanziert doch keine Versicherung.

Ich bin jetzt auch verwirrt!

Grüßle Karies

ps.:(Mache ich nie wieder als Gast)

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323136

Hallo Karies,

ich bin beispielsweise einem Sozialverband beigetreten (es gibt verschiedene Sozialverbände). Dieser hilft sofort, ich muss dafür ein bisschen höhere Kosten mittragen als ein langjähriges Mitglied. Ich zahle im Monat ungefähr 7,- Euro Mitgliedsbeitrag und für einen Widerspruch etwa 50,- Euro. Sollte ich gewinnen, so bekomme ich die 50,- Euro zurück.

So ist das finanzielle Risiko für mich sehr überschaubar. Mit einem privat finanzierten Anwalt sind vielleicht die Gewinnaussichten etwas besser…

Viele Grüße
Esther

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