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Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 246102

Hallo zusammen,

ich bin gestern fast vom Glauben abgefallen. Kommt doch unsere Personalleiterin zu mir und sagt mir, dass ich, wenn ich jetzt Weihnachten Urlaub mache, noch mit 3 Tagen Resturlaub ins neue Jahr gehe.

Habe das sofort nachgerechnet:
Ich habe noch 17 Tage Urlaub aus diesem Jahr, den ich noch nicht nehmen konnte, wegen Krankheit. Ich werde ab dem 11.12. in Urlaub gehen, brauche dann bis ins neue Jahr 12 Tage Urlaub.
Bleiben nach meiner Rechnung 5!!!!!

Also bin ich hin und habe gefragt, wie sie auf 3 Tage kommt und was sie da gesagt hat, hat mich umgehauen:

Die haben mir jeweils den Freitag nach Himmelfahrt und Fronleichnam als Urlaub angerechnet.
Dabei war ich im Mai an Himmelfahrt noch gar nicht wieder in der Firma. Der Feiertag war am 21.05. und der Freitag dann eben am 22.05. Ich habe mit meiner Wiedereingliederung erst am 25.05. angefangen!!! Diese war inkl. 05.07. und am 06.07. habe ich offiziell wieder angefangen zu arbeiten.

Während Fronleichnam musste ich in der Woche 3 mal 3 Stunden arbeiten in der Wiedereingliederung. Diese Stunden habe ich Montag, Dienstag und Mittwoch gearbeitet. Also habe ich auch hier mit dem Freitag nichts zu tun.

Und die behaupten jetzt, ich müsste mir die Tage abziehen lassen. Die Begründung: Ich sollte ihnen etwas entgegen kommen, ich wäre ja in der Wiedereingliederung auch zwei mal früher gegangen (30 Min!! nachdem meine Arbeit gemacht war!!!) und einen Tag gar nicht gekommen (da ging es mir nicht gut, ich hatte mich aber bei der Krankenkasse erkundigt und die sagten, dass ist ok, weil ich ja eh offiziell Arbeitsunfähig bin)

Das kann es doch wohl nicht sein???

Ich bin heute zur Personalleiterin gegangen und habe ihr gesagt, dass ich noch mal darüber nachgedacht habe und dass ich damit nicht einverstanden bin. Sie wollte jetzt mit der Chefin reden und nächste Woche muss ich bestimmt dort antanzen 🙄

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323740

Hi,

wenn Du krank bist, kann man dir keinen Urlaub anrechnen. Und auch in der Wiedereingliederungsphase bist Du noch arbeitsunfaehig, die Krankenkasse uebernimmt in der Zeit deine Bezahlung. Aus Sicht der Firma hast Du fuer lau gearbeitet.

Nachdem, was ich von dir schon so gelesen habe, ist deine Chefin ein wirklich „liebenswerter“ Mensch und Du darfst bestimmt dort antanzen, um dir erklaeren zu lassen, dass dein Urlaub schon genommen ist.

Es tut mir sehr leid, aber wenn Du dein Recht bekommen willst, wirst Du Klage vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung der korrekten Anzahl verbliebener Urlaubstage einreichen muessen.

Da Du mit Sicherheit Recht bekommst, wird sich deine „nette“ Chefin sicher was anderes einfallen lassen, womit sie dich aergern kann. Ich unterstelle mal, dass sie dich loswerden will. So einen kranken Menschen kann sie in ihrer tollen Firma nicht gebrauchen.

Ich wuensche dir ober-starke Nerven – und das von ganzem Herzen! Ich hoffe, Du hast jemanden, der das mit dir durchsteht (Mann, Freund(e)).

Ganz viele Gruesse
Tuvok

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323741

Hallo Tuvok,

danke für deinen Zuspruch, nur fehlen mir im Moment leider die „starken Nerven“, ich gehe ja nicht umsonst in Psychotherpie. Seit der Diagnose, die ich übrigens genau heute vor einem Jahr bekommen habe, ist nichts mehr so wie davor. 😥

Ich bin während der Wiedereingliederung übrigens von der ARGE Krebs bezahlt worden, von der Rentenversicherung, weil ich davor in Reha war und habe Übergangsgeld bekommen. Du hast also recht, ich habe der Chefin kein Geld gekostet.

Aber mit einem wirst du recht haben: Sie will mich los werden. Den Eindruck habe ich mittlerweile auch. Früher war sie immer freundlich, heute guckt sie mich an, als wenn sie mich jeden Moment fressen wollte, wenn sie an mir vorbei geht. Sie grüßt nicht und wenn ich mal etwas mit ihr besprechen muss, hat sie einen Ton drauf, der ist unter aller Kanone. Montag habe ich morgens vergessen anzustempeln und musste dann zu ihr, damit sie das nachtragen kann. Die hat mich behandelt, als hätte ich ein Staastverbrechen begangen 😯 Sie will, dass ICH kündige. Aber den Gefallen tu ich ihr nicht. Denn dann würde ich ja eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen und ich brauche das Geld. Und mit meinen Kolleginnen versteh ich mich gut.

Ganz ehrlich: Ich fühle mich langsam aber sicher gemobbt von ihr. Sie läßt sich immer wieder was neues einfallen, mit dem sie Stress bei mir macht.

Ich hoffe nicht, dass es wirklich bis zu Klage kommt, aber wenn, dann habe ich zum Glück Mann und Freunde, die zu mir halten und mich auffangen und ich habe eine sehr nette und gute Psychotherapeutin.

LG Petra

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323742

Hallo Biene,

soweit mir bekannt ist, hast Du einen Schwerbehindertenausweis. Damit kannst Du Dich beim zuständigen Landeswohlfahrtverband (Integrationsamt) wegen Mobbing beklagen. Es wäre gut, ein paar Beweise zu haben. Z.B. ein paar Zettelchen mit unsinnigen Anweisungen, eventuell Zeugen (das Integrationsamt darf die Namen nicht bekannt geben). In dem Fall, das Deine Chefin Dir kündigen will, muß sie dass dem Integrationsamt begründen. Diese wiederum müssen Dich erst zu einer Anhörung auffordern, sodass >Du auf jeden Fall vorher Bescheid weißt. Es ist sehr gut möglich, dass das Integrationsamt Deiner Chefin mal ein bischen Feuer unter den Hintern macht. Das ist eine Alternative zum Arbeitsgericht.

LG Sofia

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323743

Hallo Sofia,

ja, ich habe einen Schwebi mit 50 %.

Deswegen denke ich auch, dass meine Chefin mich dazu bringen will, dass ich kündige, da sie mir nicht so einfach kündigen kann. Mal sehen, vielleicht rufe ich nächste Woche mal beim Integrationsamt an. Danke für den Tip.

Leider habe ich keine Zettelchen oder Zeugen. Denn alles wird mündlich gemacht und meist unter 4 Augen, so dass keiner zuhören kann. Ich denke, die wissen genau, was sie da tun und sie tun es so, dass ich eben keine Beweise habe. 2-3 Kolleginnen, zu denen ich viel vertrauen habe, wissen das nur aus meinen Erzählungen. Da sie auch schon viele Jahre im Büro arbeiten, glauben sie mir auch. Aber das ist ja leider kein Beweis.

Das schlimme ist: Wir haben auch keinen Vertrauensmann oder Betriebsrat, an den man sich wenden könnte und die Mitarbeiter werden so eingeschüchtert, dass sich auch niemand traut, etwas zu sagen, zumal die meisten alleinerziehende Frauen sind, die auf das Geld angewiesen sind. Und ich bin sicher, dass die Chefin genau weiß, warum die keinen Betriebsrat einführen oder zulassen, obwohl es von der Mitarbeiterzahl erforderlich wäre.

Manchmal komme ich mir vor wie Don Quichotte, der gegen die Windmühlen kämpft. Für alles und jedes muss man bei uns kämpfen, um zu seinem Recht zu kommen. Früher habe ich das auch nicht gemacht, da war ich gesund, es ging mir gut, alles war ok. Aber seit ich krank bin und nicht mehr so kann wie früher………. Nur dieser ewige Kampf kostet mich viel Nerven und Kraft, die ich eigentlich nicht habe.
Wenn mich meine Therapeutin nicht immer wieder aufbauen würde, hätte ich schon lange aufgegeben.

LG Petra

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323744

Hallo Biene,

wer bist Du eigentlich, dass man Dich derart menschenunwürdig behandeln kann.

Deine Chefin ist nicht der liebe Gott. Wenn Du mal wieder zu einem 4 Augengespräch antanzen mußt, ärger sie doch mal ein bischen.

Mit mir hat man das nach 6 Monaten Krankheit auch versucht. Bei jedem 4 Augengespräch war ich anschließend fertig, bis ich zum Rundumschlag ausgeholt habe. Das fing damit an, dass ich beim sogenannten 4 Augengespräch ein Diktaphon auf den Tisch gestellt habe, mit den Worten, „Sie haben doch sicher nichts dagegen, dass ich das Gespräch aufzeichne“. da war das Gespräch sofort zu Ende.

Nach 4 Jahren Kampf wollte man mir kündigen und ich bekam Post vom Intergrationsamt. Dort habe ich ausgepackt und das Ende vom Lied war, ich wurde dem Betriebsarzt vorgestellt, um meine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen und mein Brötchengeber hat eins auf den Hut bekommen.

Danach war ich aufeinmal wieder eine gute Arbeitskraft. Seit 01.08.2008 habe ich Urlaub bis 31.01.2011, dann gehe ich in Rente. Du siehst also, es lohnt sich zu kämpfen.

An Deiner stelle würde ich mal beim Arbeitsgericht nachfragen, welcher § Dich vor diesen Machenschaften Deiner Chefin schützt. Wenn ihr mehrere Schwerbehinderte seit, ist Deine Chefin verpflichtet einen Schwerbehindertenvertrauenmenschen wählen zu lassen. Deine Chefin hat ihren Mitarbeitern gegenüber auch ein Fürsorgepflicht, der sie offenbar nicht nachkommt.

LG Sofia

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323745

Hallo Sofia,

du machst mir Mut.

Ich habe mir schon vorgenommen, beim nächsten 4-Augen Gespräch bzw waren das immer 6-Augen-Gespräche zwischen Chefin, Personalleiterin und mir, eine Person meines Vertrauens mit zu nehmen. Ich habe die Kollegin schon gefragt, sie macht das. Schließlich sitzen die ja auch zu zweit da, da werde ich mir ja auch einen „Zeugen“ mitnehmen dürfen.

Leider bin ich im Unternehmen die 1. und einzige Schwerbehinderte. Deswegen habe ich es auch so schwer, nehme ich an. Ich bin als schwerbehinderte lästig.

Eine Kollegin ist auch schon lange krank und hat meiner Chefin gesagt, dass sie einen Schwebi beantragen wird. Darauf hat meine Chefin geantwortet: „Oh je, noch so Eine, die sich nur Vorteile verschaffen will und der ich mehr Urlaub geben muss!!!!“ Das ist Tatsache. Die Kollegin hat mir das erzählt, weil sie auch nur Stress wegen der langen Krankheit hat. Unglaublich oder?? Da weiß ich ja, wo ich dran bin, was Chefin von mir hält. Als wenn man den Schwebi mal eben so kriegt!!! Boah, ich schreibe mich in Rage!!

Ich werde mich auf jeden Fall nächste Woche erkundigen, wie sich das alles da verhält und was ich dagegen machen kann.

Wie kommt es, dass du so lange Urlaub hast?? BIst du frei gestellt von der Arbeit und wer bezahlt sich jetzt in der Zeit??

LG Petra

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323746

Hallo Biene,

habe altersteilzeit gemacht. 2,5 Jahre ganztags statt halbtags und jetzt bleib ich für die vorgearbeitete Zeit bei gleichem Gehalt zu Hause.

LG , Gute Nacht Sofia

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323747

Hallo Biene,

eigentlich kann man Dir nur gute Tipps geben, wie Du jetzt in die Offensive gehen kannst. Dazu gehört, dass Du nicht mehr ohne Zeugen oder Diktiergerät in diese furchtbaren Gespräche gehst (wie Du schon selbst erkannt hast). Und dass Du direkt danach Notizen machst, was gesagt wurde und diese evtl. sogar vom Zeugen gegenzeichnen lässt.
Auch sonstige Vorkommnisse solltest Du notieren, also so eine Art Mobbing-Tagebuch führen (dass es sich um Mobbing handelt, daran zweifele ich nicht) und Dich auch immer fragen, ob jemand das bestätigen kann und das dazu notieren.
Insgesamt also: eine Sammlung für den großen Schlag erstellen, denn der wird wohl kommen, so wie ich das sehe. Vermutlich hast Du recht: Deine Chefin und auch die Personalttante wissen, dass sie Dich nicht so leicht kündigen können. Und versuchen daher, Dich per Mobbing loszuwerden.
Hast Du schon mal geforscht, ob es in Deiner Stadt eine Mobbing-Beratungsstelle gibt? Bzw. Du könntest im Integrationsamt danach fragen. Dort würde ich auf jeden Fall vorstellig werden, möglichst bald.

Also zusammenfassend: mobilisiere Deinen Widerstandswillen und kämpfe gegen diese Frau. Du hast alles recht dazu! Und versuche, Dich mit der Kollegin zusammenzutun, die ebenfalls den Schwebi-Antrag gestellt hat. Übrigens genießt man meines Wissens schon Schutz, wenn man den Antrag gestellt hat.

Vielleicht schadet es auch mal nicht, vor Zeugen(!) der Chefin zu sagen, dass Du gerne arbeitest bzw. arbeiten würdest und Du eigentlich auch dazu in der Lage wärest, wenn Du nicht so eine feindliche Stimmung von ihrer Seite spüren würdest. Und auch sagen, dass Du dich gemobbt fühlst. (Nicht, dass sie Dich mobbt, immer schön Ich-Botschaften senden). Schlimmer kann’s dadurch auch nicht werden.

Ich drücke alle Dauemn, die ich habe
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323748

Guten morgen Ute,

das mit dem Tagebuch ist eine gute Idee, die ich übernehmen werde.

Auch, dass ich die Chefin gegenüber Zeugen offen ansprechen sollte. Da hast du recht, aber dafür muss ich mir erst mal Mut ansammeln.
Es stimm, ich arbeite jetzt wieder gerne, nachdem es mir am Anfang sehr schwer gefallen ist und wie schon gesagt, mit den Kolleginnen im Team komm ich prima zurecht. Nur eben dieses feindselige Verhalten von der Geschäftsleitung macht mir sehr zu schaffen.

Ich weiß nicht, ob es eine Mobbing-Beratung hier gibt. Aber ich werde mich erkundigen, dazu kann mir bestimmt auch meine Therapeutin etwas sagen und ich werde nächste Woche beim Integrationsamt anrufen.
Evtl. rufe ich auch in der Reha-Klinik, in der ich war noch mal an. Die Sozialberater dort kann man auch nach der Reha jederzeit ansprechen, das habe ich schon mal geamacht. Die sind sehr nett und helfen einem auch.
Ich überlege auch, in den VDK einzutreten. Helfen die einem nicht auch, wenn man Probleme im Beruf hat?? Ich bin jetzt nicht so sicher.

Ich habe einfach Angst, dass ich durch diesen ganzen psychischen Druck wieder in ein Loch falle und das möchte ich nicht, wo es mir jetzt einigermaßen geht und ich wieder mit allem ganz gut zurecht komme.

Ich werde euch auf jeden Fall berichten, wenn ich wirklich zum Gespräch muss, und davon gehe ich aus. Und ich werde mir, wie ich schon gesagt habe, eine Kollegin mit nehmen, der ich 100 %ig vertraue, damit ich einen Zeugen für alles habe. Bin mal gespannt, ob die Chefin dazu was sagt.

Danke für eure Unterstützung und euren Zuspruch. Das tut gut!!

LG Petra

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323749

Hallo Petra,

was die Psyche angeht: ich selber mache immer wieder die Erfahrung, dass meine Psyche sehr davon profitiert, wenn ich renitent werde und mich wehre. Weil ich dann selber was tue und das wiederum empfinde ich als positiv. Besser als passiv ertragen.

Vielleicht funktioniert’s bei Dir ja auch?
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

sozia43
multifok. pap. sdcarz (G1,mpT3,L0,V0,knappR0), struma colloides diffusa, hashimoto

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323750

Hallo Petra,
ich habe gerade zum Telefon gegriffen und meinen Vater wegen dem VDK gefragt (er ist Mitglied und in seine Ortsgruppe 2. Vorsitzender) . Er ist sich selber nicht sicher, ob der VDK sich auch mit den Belangen der aktiven Arbeitswelt befasst oder nur wenn’s um Rentenangelegenheiten geht. Er wird sich aber erkundigen – das intressiert uns beide jetzt auch.
Werde die Antwort dann hier reinstellen.

Alles Gute
Ange

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323751

Hallo Ange,

hey, dass ist ja klasse. Danke, dass du dich erkundigst. Bin gespannt auf die Antwort. Danke!!



@Ute
, meine Therapeutin sagt mir auch immer, dass es nur gut sein kann, wenn ich selber handele und sie ist auch zufrieden mit mir, weil sie merkt, dass ich wieder aktiver werde in diesem Bereich. Ich will mir einfach nicht mehr alles gefallen lassen. Sicher hilft es mir so wie dir.

LG Petra

sozia43
multifok. pap. sdcarz (G1,mpT3,L0,V0,knappR0), struma colloides diffusa, hashimoto

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323752

Hi Petra,
also, mein Vater hat sich nun mal schlau gemacht: Der VDK kümmert sich um Sozial- und Rentenangelegenheiten. Arbeitsrecht machen sie nicht.

Lass dich nicht unterkriegen!
Alles Gute
Ange

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323753

Hi Ange,

danke für die Info. Ich rufe morgen auf jeden Fall beim Integrationsamt an. Und mit Sicherheit muss ich morgen auch zur Chefin. Bin morgen den ganzen Tag arbeiten, die ruft mich bestimmt rein.

Ich versuche ruhig zu bleiben. Ich rege mich bei so was immer sehr schnell auf und das tut meiner Psyche nicht gut. Meine Therapeutin hat mir Übungen gezeigt, mit denen ich mit runter bringen kann und mir gesagt, dass ich ganz langsam, fast schon einschläfernd, sprechen soll und die Tonlage tiefer legen soll. Das werde ich morgen zumindest versuchen.

Ich berichte euch dann.

Schönen Abend noch wünscht Euch
Petra

sozia43
multifok. pap. sdcarz (G1,mpT3,L0,V0,knappR0), struma colloides diffusa, hashimoto

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323754

drücke dir mal ganz fest die daumen.
hoffentlich bekomme ich dann nicht mit MEINEM chef ärger- mache monentan auch wiedereingliederung und ab morgen erhöhe ich um 3 stunden auf stolze 3×3 stunden in der woche 😆

nein im ernst: wirklich ganz fest an dich denk und daumen drück!!!!!!!!!!!

ange

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323755

Hi Ange,

3 x 3 Stunden hatte ich in der Woche, wo der zweite Feiertag war im Juni. Die habe ich Mo., Di und Mi gemacht.

Nein, du kriegst sicher keinen Ärger. Dein Chef ist sicher netter als meine Chefin.

Heute war übrigens Ruhe. Es hat mich niemand angesprochen. Die Kollegin meines Vertauens meinte, dass die mir die Tage sicher gut geschrieben haben. Aber dann müssten sie mir das ja sagen.

Ich werde jetzt bis Donnerstag mal abwarten und wenn ich dann nichts gehört habe, werde ich zur Personalleiterin gehen und fragen, was denn jetzt Sache ist. Muss ja auch wissen, wo ich dran bin.

Beim Integrationsamt habe ich angerufen. Die haben mir gesagt, dass meine Chefin da eindeutig übers Ziel hinaus schießt und gegen alle Regeln verstößt. Sie darf mir die Tage nicht als Urlaub abziehen, zumal ich ja auch nicht vom AG bezahlt wurde in der Wiedereingliederung. Also hatte ich auch keinen Urlaubsanspruch, damit erklärt sich ja wohl alles. Die Frau beim Integrationsamt sagte auch, dass meine Chefin das mit Sicherheit genau weiß, aber man kanns ja mal versuchen. Sie fragte, ob sie mal anrufen soll. Ich will das aber lieber erst mal versuchen selber zu klären. Wenns nicht klappt und ich noch mehr Stress kriege, kann ich wieder anrufen und sie mischen sich ein.

LG Petra

BieneOE
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follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323756

Hallo Zusammen.

Ich habe heute noch mal mit meiner Personalleiterin gesprochen und sie gefragt, ob sie schon was sagen kann wegen den beiden Urlaubstagen.

Sie meinte, dass sie das der Chefin mitgeteilt hätte, aber noch keine Antwort bekommen hat.

Dann kam sie zu mir und sagte, mir dass die Chefin sich bei einem Fachanwalt Auskunft deswegen holen wird.

Jetzt weiß ich nicht, ob sie das wirklich macht oder ob das nur ein Druckmittel für mich sein soll.

Ich habe jedenfalls gerade noch mal mit dem Integrationsamt gesprochen und die haben mich beruhigt. Die haben mir gesagt, dass die Chefin nur die Auskunft bekommen kann, dass sie die Tage nicht abziehen darf. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht.

Ich habe der Dame beim Integrationsamt auch gesagt, das ich mich gemobbt fühle seitens der Chefin und dass ich bald keine Kraft mehr habe, für alles und jedes was mir zusteht zu kämpfen.
Sie will mir jetzt eine Adresse raus suchen von einer Beratung, an die ich mich vor Ort wenden kann wegen meinem Problem. Habe auch geschildert, dass ich in psychologischer Behandlung bin und noch sehr labil, was Psyche betrifft und das ich bald nicht mehr kann.

Sie will ich in den nächsten Tagen melden. Hoffentlich läuft es nicht darauf hinaus, dass ich auch zum Anwalt muss, weil Chefin sich als Druckmittel quer stellt und auf ihre Meinung besteht.

LG Petra

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323757

Hallo Petra,

Deine Chefin schreckt auch vor nichts zurück, oder? Das ist echt unglaublich, langsam hab‘ ich eine ziemliche Wut im Bauch gegen die Frau. Glaubt die ihrer eigenen Personalleiterin nicht? Ich fass‘ es nicht 😈

Ich kann Dir nur viel Kraft wünschen, das alles durchzustehen und Dich gegen dieses Verhalten zu wehren. :console:

LG
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Urlaubsregelung vor u. bei Wiedereingliederung – was stimmt?

| Beitrags-ID: 323758

Hallo Biene,

lass Dir das dann unbedingt schriftlich, mit Begründung geben, wenn Sie Dir den Urlaub kürzen will. Wenn Sie dass dann tut. kann sie sich schlechter nicht darstellen und Du hast ggf. etwas in der Hand.

Wie Ubu (Ute) schon geschrieben hat – Alles sammeln und eine eigene Renitenz an den Tag legen. Je mehr Angriffsfläche Du zeigst – um so angreifbarer bist Du.

LG Sofia

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