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nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

anna_0912
Nutzer*In
Schilddrüsenkrebs

nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 246571

hallo….
bin grad stationär im kh in rostock zur RJD … meine nette zimmergenossin gragt mich als wir im gespräch waren ob ich denn schon einen schwerbeschädigtenausweis beantragt habe… und ich sass da wie mhh und wusste von nix… kann ich das denn machen hab meine komplette sd draussen … vllt kann mir ja jemand helfen….

vielen dank lg anna 0912

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326789

Hallo Anna,
als SD-Krebs patientin steht Dir in der Tat ein Schwebi-Auswies zu.

Siehe auch hier: Beantragung Schwerbehindertenausweis

Gruß
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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anna_0912
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Schilddrüsenkrebs

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326790

danke schön….
darf ich fragen ob du auch ein hast ….

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326791

Hallo Anna,
ja ich hab einen, 60%. 50% bekommt man bei einem „normalen“ SD-Krebs (also follikulär oder papillär OHNE Metastasen) für 5 Jahre mit Heilungsbewährung, die dann anfängt, wenn der Tumor vollständig entfernt wurde (also Tg nicht mehr nachweisbar und/oder GKS sauber). Das soll einem über die Probleme und Belastungen in der Anfangsphase der Krankheit hinweghelfen. Bei mir kamen noch 10% wg. der einseitigen Stimmbandlähmung hinzu. Da wir SD-Krebsler keine Merkzeichen bekommen (brauchen wir ja auch wirklich nicht), bestehen die Vorteile im Wesentlichen im zusätzlichen Steuerfreibetrag und der ZUSÄTZLICHEN Absetzbarkeit von Kosten , die im direkten Zusammenhang mit der Krankheit entstanden sind (Zuzahlungen, Fahrtkosten etc., die Steuererleichterungen gelten natürlich auch bei Zusammenveranlagung), den arbeitsrechtlichen Vorteilen, sowie den generellen Rabatten für Schwerbehinderte (meist in öfentlichen Einrichtungen).

Gruß
Karl

P.S. Du hast einen Questionmarkoverflow in der Überschrift 😉

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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anna_0912
Nutzer*In
Schilddrüsenkrebs

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326792

was ist in der überschrieft??
sry bin noch nicht lang hier :-(
also wäre es ganz gut für mich wenn ich so ein ausweis auch beantrage was…wurde im kh über sowas nicht aufgeklärt find es echt schade das ich sowas von andren erfahren muss … naja will halt soviel wie möglich wissen überalles was man machen kann und und und…

verstehst du mich :(
lg anna_0912

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326793

Ich glaube, das soll heißen, dass da viele Fragezeichen in der Überschrift waren.
Wenn Du noch in KH bist, dann kann ich Dir wärmstens empfehlen, Dich an den dortigen Sozialdienst zu wenden, die sich auch mit diesen Anträgen auskennen und Dir sicher sehr gern dabei helfen.

Alles Gute

anna_0912
Nutzer*In
Schilddrüsenkrebs

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326794

naja ob man das hier krankenhaus nennen kann weiß ich auch nicht 😥 …. ist wie im knast hier ….naja wenn nachher mal irgendwann ne schwester zusehen is werde ich sie mal fragen … hast du das schon alles durch ???

lg :)

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326795

Hallo Anna,
das mit dem Questionmarkoverflow war nicht so ganz ernst gemeint und bezieht sich tatsächlich auf die vielen Fragezeichen in der Überschrift, ich konnte einfach nicht widerstehen, sorry.

Sozialdienst ist eine gute Idee, wenn denn das KH einen kompetenten hat. Die müssten auch z.B. wissen, welches Versorgungsmat für Dich zuständig ist.

Ggf. könnte es sich aber auch lohnen den Antrag selbst zu stellen, falls evtl. noch andere Beschwerden (die vielleicht schon bestehen) relevant werden könnten. Dann wärst hättest Du auch Zeit ggf. noch alle evtl. beteiligten Ärzte über die Antragstellung zu informieren und Dich mit denen abzusprechen, wie Deine Situation dargestellt wird. Bei der Beurteilung durch die Versognungsämter kann es schon einen Unterschied machen, ob der Arzt auf Anfrage einfach nur den Befund schickt oder etwas ausführlicher auf die Einschränkungen eingeht, wenn es denn außer der reinen Krebsdiagnose noch etwas anderes geben sollte.

Viel Erfolg dabei und viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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anna_0912
Nutzer*In
Schilddrüsenkrebs

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326796

aso..hihi is ja nich schlimm finde das hier echt toll das es sowas gibt… bin halt noch jung und weiß eigentlich fast gar nichts was man machen kann wenn man krebs hat da ich ja auch nicht aufgeklärt wurde im krankenhaus…naja ich hoffe das ich das denn alles schaff und durch bekomm…

ne habe gott sein dank nichts weiter naja was heißt nichts weiter krebs is jawohl schon schlimm genug … 😥

lg anna_0912

anna_0912
Nutzer*In
Schilddrüsenkrebs

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326797

wie is das nachher eigentlich wenn man so ein ausweiß hat zwecks arbeit da ich bei einer firma beschäftgt bin wo ich nur ein vertrag für ein jahr hab also bis 31.12.2010??hab halt angst das falls ich denn bekommen sollte die mich vllt rausschmeißen….bzw nich mehr verlängern …wisst ihr darüber was…

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326798

Hallo,
auch dazu gibt es einen FAQ-Beitrag:
FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

Du musst dem Arbeitsgeber die Schwerbehinderteneigenschaft nicht mitteilen, wenn Du Probleme befürchtest. Andererseits darf Dich ein AG nicht WEGEN der Schwerbehinderung benachteiligen, also auch nicht entlassen oder eine Verlängerung, die ohne Schwerbehinderung möglich gewesen wäre, nicht gewähren. Es wird aber im Ernstfall problematisch sein, dem AG nachzuweisen, dass eine Nichtverlängerung oder eine Entlassung mit der Schwerbehinderteneigenschaft zusammen hing.

Ansonsten kannst Du mit der Mitteilung der Schwerbehinderung auch beliebig lange warten, z.B. bis Du eine feste Stelle hast, die arbeitsrechtlichen Vorteile (5 zusätzliche Urlaubstage, erweiterter Kündigungsschutz) stehen Dir danach trotzdem zu.

Einzige Ausnahme: die Schwerbehinderung behindert Dich konkret an der Ausübung der speziellen Tätigkeit auf Deiner Stelle, dann darfst Du auf Nachfrage die Schwerbehinderung bei der EINSTELLUNG nicht verschweigen. Wenn Du bereits auf einer festen Stelle sitzt, muss bei einer Einschränkung Deiner konkretenTätigkeit geprüft werden, ob eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist oder mit entsprechenden Hilfsmitteln (die vom Integrationamt bezuschusst werden) die Arbeit trotzdem ausgeführt werden kann.
Das alles dürfte aber vermutlich auf Dich gar nicht zutreffen, denn Deine spezielle Schwerbehinderung wird Dich ja vermutlich bei Deiner konkreten Tätigkeit nicht weiter einschränken, wenn Du wieder vollständig arbeitsfähig geschrieben bist. Du kannst also frei entscheiden, ob Dein Arbeitgeber von der Schwerbehinderung erfahren soll oder nicht. Den Steuerfreibetrag kannst Du übrigens auch im Nachherein beim Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, sodass der AG davon nichts wissen muss.

Gruß Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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GeriVerstorben 2008: follikulärer Schilddrüsenkrebs T3 †1.12.11

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326799

Hallo,

Anmerkung:

Bei fortbestehender Erkrankung sind es wohl 80%. Hab selbst die Erweiterung i. Herbst von 50 auf 80 beantragt. Ist noch nicht durch, dürfte aber kein Problem sein.

Gruß
Geri

anna_0912
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Schilddrüsenkrebs

Antwort auf: nach SD-op einen Schwerbeschädigtenausweis?

| Beitrags-ID: 326800

danke schön für die hilfe …. :D

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