Hallo Astrid,
wenn Du tumorfrei bist und ansonsten keine schwerwiegenden Einschränkungen z.B. wg. Rekurrensparese mit schwerer Atemnot o.ä. hast, sieht es eher schlecht aus.
Die Anerkennung als Schwerbehinderter soll gerade eine Unterstützung für die erste Zeit einer Krebserkrankung sein, während der man eben durch die diversen Therapien, Leistungseinschränkungen etc. beeinträchtigt ist, deshalb gilt ja auch die Heilungsbewährung von 5 Jahren. D.h. man geht davon aus, dass die Einschränkungen 5 Jahre nachdem man nachweislich tumorfrei ist soweit überwunden sind, dass man nicht mehr als schwerbehindert gilt.
Dass Du damals von den Ärzten nicht darauf hingewiesen wurdest ist natürlich dumm. Normalerweise sollte das spätestens bei der RJT passiert sein. Von seiten der Chirurgie bin ich allerdings auch nicht drauf hingewiesen worden, das wurde ich erst durch den Sozialdienst bei der RJT in Würzburg.
Gruß
Karl