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Gericht: ungenügende Reaktion über Hypopara

Gericht: ungenügende Reaktion über Hypopara

| Beitrags-ID: 247197

Hallo,

heute befindet sich in der Süddeutschen Zeitung (27.5.2010)
ein Bericht über einen Prozess um Panikattacken (von E. Müller-Jentsch)

Die fortdauernden Panikattacken haben nach Meinung des Klägers ihre Ursache, dass das Klinikpersonal seinerzeit nach der Schilddrüsenoperation zu spät auf die alarmierenden Vorzeichen eines Krampfanfalls durch einen Hypoparathyreoidismus reagiert habe.

Von der Klinik fordert er einen Schmerzensgeld von 10.000 Euro.

Anscheinend wird nicht bestritten, dass die fortdauernden Panikattacken ihre Ursache im damaligen Krampfanfall hatten.
Der Streit geht vor allem darum, ob das Klinikpersonal damals richtig auf den aufziehenden Krampfanfall (Kribbeln in den Händen) richtig gehandelt hat.
Hier stehen Aussage gegen Aussage, und das Gericht hat einen Vergleich
von 6000 Euro (Freiwillige Zahlung der Klinik) angeboten.

Die Klinik hat sich noch nicht entschieden.

Viele Grüße
Harald

conny c
Nutzer*In
sd und calziumangel hatte morbus basedow

Antwort auf: Gericht: ungenügende Reaktion über Hypopara

| Beitrags-ID: 330828

Hallo Harald ,

Sehr intressant .

Danke sehr,

Lg Conny

InSeNSU
Moderator
Basedow, Hypoparathyreoidismus

Antwort auf: Gericht: ungenügende Reaktion über Hypopara

| Beitrags-ID: 330829

Hallo zusammen,

da hat endlich mal ein Patient konsequent gehandelt. Allerdings gebe ich ihm wenig Chancen was das juristische angeht. Wenn er gewinnt, wäre das allerdings ein toller Präzedenzfall für die posttraumatische Belastungsstörung, die ja einige von uns auch haben oder hatten.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass er mit niedrig normalem PTH fälschlicherweise als gesund gilt und womöglich einfach noch nicht richtig medikamentös eingestellt ist. Aber das mögen dann ggfs. die Gutachter herausfinden.

Viele Grüße
Frauke

Antwort auf: Gericht: ungenügende Reaktion über Hypopara

| Beitrags-ID: 330830

Hallo,

na im Moment geht es nur darum, ob die Klinik bereits ist für eine freiwillige Entschädigung
(dann ist es kein Präzedenzfall, sondern nur eben eine freiwilliges Entgegenkommen).

Erst wenn die Klinik nicht bereit ist freiwillig eine Entschädigung zu Zahlen, kommt es zu einem Gerichtsurteil, welches dann eine weitere Bedeutung hat, … wobei ich mir dann vorstellen kann, dass es durch die weiteren Gerichtsinstanzen geht.

Vielleicht können die Münchner hier am Ball bleiben, und herausfinden, was weiter passiert ist.

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Gericht: ungenügende Reaktion über Hypopara

| Beitrags-ID: 330831

Hallöchen,

für mich als betroffener Paniker ist es sehr interessant. 🙄

Engelchen

Anonym
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